Hinter dieser Begründung versteckt sich eine interessante Entwicklung – nämlich die tatsächliche schnelle Zunahme von Wirtschaftskriminalität. Allein im Jahre 2005 wurden fast 90 000 einschlägige Fälle von der Polizei erfasst, zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Nicht eingerechnet sind Strafverfahren, die von auf solche Vergehen spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften untersucht werden; sie wurden extra geschaffen, um dem schnell wachsenden Problem Herr zu werden. In den Jahren 2003/04 wurde fast jedes zweite deutsche Unternehmen durch Wirtschaftskriminalität geschädigt; die durchschnittliche Schadenssumme betrug 3,4 Millionen Euro. Ein Drittel der Täter entstammte dem Top-Management.
Über dieses Problem wird öffentlich kaum gesprochen, und weder vom Innenminister noch von der Justizministerin sind dringende Maßnahmepakete zur Bekämpfung solcher Kriminalität angekündigt, von letzterer allerdings ein Gesetz, das die Gerichts»verhandlung« auf Augenhöhe bei solchen Verbrechen zum Normalfall machen soll. Die statistische Entwicklung zur Wirtschaftskriminalität zeigt damit ebenso wie die diesbezügliche Untätigkeit des Staates, wie sehr die Ungesetzlichkeit bereits die Spitzen der Gesellschaft erreicht hat.