Vor 18 Jahren konnte man den 9. November mit Fug und Recht als einen Tag der Freiheit bezeichnen. Darauf wurden wir gestern vielfältig hingewiesen. Aber der 9. November 2007 war auch ein Arbeitstag und bescherte uns ein neues Gesetz „zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“. Einigen Zeitungen brachte er einen Beschluss des Bundesgerichtshofes, und jungen Leuten, die nichts anderes taten als viele ihrer Eltern vor 18 Jahren, einen Prozess zur Zahnschutz-Nutzung, dessen juristische Konstruktion einstigen DDR-Bürgern verdammt bekannt vorkommt. Es war also auch ein Tag, der für die heutige Bundesrepublik Freiheitsgeschichte ganz eigener Art schrieb. Etwa nach dem Motto: Vorwärts in die Vergangenheit!