Die gute Nachricht zuerst: Der Bundesgerichtshof hat den seit Monaten erkennbaren Bemühungen der Bundesanwaltschaft unter seiner neuen Generalin Monika Harms, jeglichen Widerstand gegen staatliche Entscheidungen zu Terrorismus zu erklären, erneut eine Absage erteilt. In seinem Beschluss vom 20. Dezember 2007 zu einer Beschwerde über eine umfassende Durchsuchungsaktion gegen eine angebliche terroristische Vereinigung im Vorfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm erklärt der BGH diese Aktion im Nachhinein für rechtswidrig.
Solche auf den ersten Blick gute Nachrichten gibt es nicht zum ersten Mal. Bereits mehrfach kassierte der BGH in jüngster Zeit Entscheidungen von Monika Harms und ihrer Bundesanwälte, die sich gegen linke Oppositionelle richteten und versuchten, diese mit Terroristen gleichzustellen, wobei sie sich dazu stets des Paragrafen 129 a bedienten. Doch hinter dieser Abfolge guter Nachrichten verbirgt sich eine sehr bedenkliche schlechte Nachricht – dass nämlich Monika Harms offenbar resistent ist gegen solche Kritik, die ja schließlich nicht vom politischen Gegner, sondern mit dem BGH von einem der erklärten Hüter des Rechtsstaats kommt. Es ist schon ein Alarmsignal, wenn Deutschlands oberste Anklägerin mit drakonischen Mitteln gegen Andersdenkende vorgeht und sich dazu ohne Augenmaß der repressiven Instrumente des Staates bedient.
Ein Alarmsignal ist das umso mehr, als Monika Harms mit solchen Aktivitäten in einer unseligen Tradition steht. Es gab schließlich schon einmal einen Generalbundesanwalt, den von 1990 bis 1993 amtierenden Alexander von Stahl, der besonders entschlossen gegen die Überreste der RAF vorging, was in einem blutigen Showdown auf dem Bahnhof von Bad Kleinen endete und folgerichtig zur Versetzung von Stahl in den Ruhestand führte. Danach wurde er zu einem der Organisatoren des nationaliberalen Flügels der FDP, gründete 1995 mit anderen die »Liberale Offensive in der FDP« und versuchte, die Führung der Berliner Freidemokraten zu übernehmen, was ihm jedoch nicht gelang. Daraufhin driftete er weiter nach Rechts ab, was sich besonders in seinem juristischen Einsatz für die rechte Zeitung »Junge Freiheit« zeigte. Mitte des ersten 2000er Jahrzehnts war sogar die Rede davon, er sei im Umfeld der NPD aufgetaucht.
Nun soll Monika Harms nicht eine ähnlich rechtslastige Karriere unterstellt werden, aber von Stahls Beispiel zeigt, dass staatliche Ankläger offensichtlich empfänglich für derartiges Gedankengut sind. Und es fällt ja auch auf, dass die gegenwärtige Generalbundesanwältin zwar gegen Links heftig wütet, gegen Rechts jedoch ähnlichen Eifer nicht erkennen lässt. Und das obwohl die rechten Gewalttaten die Bevölkerung und die Öffentlichkeit in zunehmendem Maße beunruhigen, während jene linken Aktivitäten, die zur jetzt vom BGH gerügten Durchsuchungsaktion führten, »in der Bevölkerung und in den Medien kein besonderes Aufsehen erregten«, wie es im Beschluss vom 20. Dezember 2007 heißt.
So erfreulich also die Gesetztestreue des BGH in dieser Sache ist, so inakzeptabel ist zugleich das augenscheinlich gegenläufige Konzept der Generalbundesanwältin. Sich mehrende Forderungen nach ihrem Rücktritt sind daher allzu berechtigt.