Es waren nicht irgendwelche unverbesserlich-ostalgischen Verharmloser des DDR-Regimes, die dieser Tage Patricia Riekel, die Chefredakteurin der Illustrierten »Bunte« in eine Reihe mit Ex-Stasi-Chef Erich Mielke stellten, sondern eine große Berliner Tageszeitung. Anspielend auf Riekels patzige Antwort auf ein Schreiben der Grünen-Fraktionschefin Renate Künast an den Chef des Burda-Verlages, in dem sie die rüden »Recherche«-Methoden der »Bunten« gegenüber dem Privatleben von Politikern kritisierte, formulierte der Kommentator eine zeitgemäße Definition dessen, was in der Stasi-Sprache unter »flächendeckender Aufklärung« einzelner Personen verstanden wurde: »Erst wenn alle Schlafzimmer aller Politiker beschnüffelt, erst wenn alle ihre Rendezvous fotografiert, erst wenn alle getuschelten Worte mitgeschnitten, erst wenn alle privaten Hauseingänge besetzt sind und alles Private ausgespäht ist, erst dann lässt sich die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit ermitteln, und erst dann hat die Presse ihren vom Grundgesetz verlangten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung geliefert.« Und er schließt daraus: »Hätten die Mitarbeiter der Stasi einen Presseausweis getragen, dann hätten sie 40 Jahre lang den Auftrag des Grundgesetzes erfüllt.«
Hintergrund solch harscher Polemik ist der ausgerechnet von der Boulevardpresse kommende Anspruch, Politiker gewissermaßen einem Reinlichkeitstest zu unterziehen. Als »Leitfiguren und Vorbilder unserer Gesellschaft« unterlägen sie dem Auftrag der Presse, »zu überprüfen und auch zu recherchieren, ob sie das Vertrauen verdienen, um das sie uns alle bitten«. Und dies ausdrücklich nicht in ihrer politischen Praxis (die sich auf den Seiten der »Bunten« so gut wie nicht widerspiegelt), sondern in ihrem Privatleben, was die Chefredakteurin sogleich mit einschlägigen Beispielen untermauert: »Wenn Spitzenpolitiker sich von ihrer 4. Frau scheiden lassen, wenn Spitzenpolitiker eine 40 Jahre jüngere Frau heiraten, wenn Spitzenpolitiker Freundinnen in höhere Ämter befördern – auf Steuerkosten – wenn Spitzenpolitiker ein Alkoholproblem haben, wenn Spitzenpolitiker im Wahlkampf ihre angeblich intakte Familie vorweisen, während sie gleichzeitig in einer langjährigen Nebenbeziehung leben, dann liefern sie durch ihren Lebensstil gesellschaftlichen Diskussionsstoff. Es ist korrekter Journalismus, solchem und ähnlichem Verhalten von Politikern nachzugehen.« Und zu solchen »Recherchen« sind offenbar alle Mittel Recht, immer öfter auch Mittel, die gerade noch am Beispiel von DDR und Stasi mit dem Ausdruck tiefsten Ekels und größter Abscheu verteufelt wurden.
Diese in Riekels Replik auf Künast zum Ausdruck kommende Selbstanmaßung , die schlüpfrige Berichterstattung der Boulevardmedien in den Rang der Demokratieverteidigung zu erheben und sich dabei keinerlei Grenzen aufzuerlegen, ist das eine, und man könnte vielleicht über solches Sendungsbewusstsein milde lächeln, wenn es nicht mit ganz ähnlichen – und in der Regel weniger amüsanten – Vorgängen in der bundesrepublikanischen Gesellschaft einher ginge. Immer wieder wird die Republik durch Berichte darüber erschüttert, wie große Wirtschaftsunternehmen mit ganz ähnlichen Methoden ihre Mitarbeiter ausforschen, »flächendeckend aufklären«. Die Beispiele der Telekom, der Deutschen Bahn, von Lidl oder der Drogeriekette Müller, von Edeka , Airbus und gewiss weiterer Firmen sind noch in Erinnerung. Auch sie führten dafür hehre Begründungen ins Feld – das Wohl des Unternehmens, seine Konkurrenzfähigkeit, die Abwehr von Korruption und feindlichen Angriffen; diese ähnelten frappierend den Sprachregelungen, mit denen im Ministerium für Staatssicherheit der Kampf gegen die »Feinde der DDR« organisiert wurde.
Übertroffen aber wurden sie alle noch von staatlicher Bespitzelungspraxis. Wie gerade jetzt aus Anlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch einmal klargemacht wurde, war es durch Gesetze der jüngeren Zeit dem Staat möglich geworden, theoretisch faktisch jeden Schritt jedes seiner Bürger detailliert nachzuvollziehen und oft auch noch tief in sein alltägliches Denken und Handeln einzudringen, also im wahrsten Sinne des Wortes eine »flächendeckende Aufklärung« zu betreiben, von der die Staatssicherheit der DDR schon wegen der damals noch technischen Begrenzungen nur träumen konnte. Die Ausforschung ging so weit, dass die Verfassungsrichter große Teile dieser Gesetzgebung für grundgesetzwidrig erklärten und – wie jetzt im Falle der Vorratsdatenspeicherung – sogar anordneten, alle derart gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Bundesinnenminister de Maizière jedoch, der sich eigentlich auch als Verfassungsminister verstehen sollte, erklärte unverhohlen seine Unzufriedenheit über das Karlsruher Urteil und will durch die Hintertür großer Teile der Bespitzelungspraxis retten. Ausdrücklich und im Gegensatz nicht nur zur Verfassung, sondern auch zu der oft ins Feld geführten einschlägigen EU-Richtlinie verlangt er eine Fortfährung der Vorratsdatenspeicherung auch für leichtere Straftaten.
Dass ein Bundesverfassungsgericht solch rechtswidriges Tun stoppen kann, ist der unverkennbare Unterschied zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Aber dass Regierungsmitglieder gleichzeitig sofort darüber nachdenken, wie das Grundgesetz nun in anderer Weise doch noch ausgehebelt werden kann, dass Wirtschaftsunternehmen in ihren Hoheitszonen wie selbstverständlich auf Methoden totalitärer Überwachung zurückgreifen und dass Medien sich als Demokratiewächter aufspielen können, denen alles erlaubt sein müsse, zeigt zugleich, dass auch in einer Ordnung, die sich Rechtsstaat nennt, der Schoss, aus dem das Unrecht kriecht, noch fruchtbar ist.