Heute vor 20 Jahren, am 8. Februar, wollte das Ministerium für Staatssicherheit der DDR seinen 40. Geburtstag – wie immer mit großem Pomp – begehen. Es erlebte zwar diesen Tag noch, wenn auch inzwischen umbenannt, aber zum Feiern war kein Anlass. Denn der Geheimdienst befand sich bereits in Abwickllung. Das traf auch auf seinen Spionagedienst zu, die Hauptverwaltung Aufklärung. Sie hatte zwar lange gehofft, in einer reformierten DDR, wie in jedem Staat, ihren Platz zu haben, doch Anfang 1990 zeichnete sich immer stärker die kommende Vereinigung der beiden deutschen Staaten ab – und wer Realist war, wusste, dass diese Entwicklung auch die Geschichte der DDR-Aufklärung besiegeln würde.
Das zu begreifen, war das eine, die DDR-Spionage jedoch möglichst rückstands- und für ihrer Tausenden Mitarbeiter inner- und außerhalb der DDR auch folgenlos aus der Welt zu schaffen, war das andere. Das natürlich nicht gelang. Jahrerlang waren politische, juristische uznd andere Gremien beschäftigt, die Hinterlassenschaft der DDR-Spionage zu bewältigen; dass dabei vielfältige ideologische, materielle und auch mentale Aspekte eine Rolle spielten, erleichterte die Angelegenheit nicht.
Einen gewiss begrenzten Einblick in diese Vorgänge vor 20 Jahren gibt folgender Text, der 1992 in dem Buch »Wolfs West-Spione. Ein Insider-Report« veröffentlicht wurde. Zwar ist heute das damalige Geschehen gründlicher erforscht; dennoch kann diese alte Darstellung neben ihrem dokumentarischen Teil einiges zur seinerzeitigen Atmosphäre am Ende einer Epoche aussagen; aktuelle Entwickjlungen werden einigen Fällen durch entsprechende Links angezeigt.
Die vertrackte Hinterlassenschaft der DDR-Spionage
»Kluge« – so stellte sich der grobknochige Mann an jenem nasskalten Spätwintertag am Potsdamer Platz vor, und er kam sogleich zur Sache. Geschäftsmäßig fragte er sein Gegenüber aus, wollte die Namen von DDR-Spionen in der Bundesrepublik wissen, forschte nach den verbliebenen Strukturen der HVA, nach etwaigen Kontakten zum sowjetischen KGB. Er war ein Abwehrmann des Verfassungsschutzes – beauftragt, einem Offizier der sich in Auflösung befindlichen Hauptverwaltung Aufklärung des MfS, der dem einstigen Gegner ein vorsichtiges Angebot zu Kooperation gemacht hatte, auf den Zahn zu fühlen und so viel wie möglich aus ihm herauszuholen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz – in der jahrzehntelangen Auseinanderesetzung mit der HVA nicht eben erfolgreich – gedachte die nun entstandene desolate Situation des DDR-Spionagedienstes zu nutzen, um einige späte Siege zu erringen.
Aber jener »Kluge« hatte mit seinem Gesprächspartner weitaus mehr gemein, als man angesichts dieser Zielstellung vermuten könnte. Er hieß nämlich mit bürgerlichem Namen Klaus Kuron un d war … Mitarbeiter der BfV-Abteilung IV, zuständig für die Führung von Doppelagenten, der bereits seit acht Jahren für die HVA spionierte. Seine Stellung im Amt hatte ihm jetzt diese Aufgabe beschert, denn er war natürlich prädestiniert für die Betreuung der Überläufer aus der HVA. So redete er nicht lange drumherum, bot stattdessen »Kopfgelder« für jede wichtige Quelle in fünfstelligen D-Mark-Beträgen. Er war eben ein Profi, der seinen Job verstand.
Hernach jedoch landeten seine Berichte nicht nur auf dem Schreibtisch seines Chefs in Köln, sondern noch bis weit ins Jahr 1990 hinein ebenfalls in Ostberliner Amtsstuben, konkret denen des HVA-Chefauflösers Bernd Fischer und seiner Leute.
Seit dem Herbst 1989 war jedoch auch für Klaus Kuron eine Wende eingetreten. Plötzlich waren – wenn auch ohne eigenes Zutun – seine eigentlichen Dienstherren die Sieger, und sein Nebenjob stellte eine tödliche Gefahr dar.
Das Beispiel zeigt, wie vielfältig und kompliziert die Hinterlassenschaft war, die nach dem Ende der HVA zurückblieb. Auf der einen Seite Tausende Mitarbeiter in der Berliner Zentrale und ihren zahlreichen Außenstellen, in den Bezirksverwaltungen, wo jeweils die Abteilung XV für die Spionage zuständig war, und auch in den Kreisdienststellen. Andererseits eine bislang unbekannte Zahl von Aufklärern und Spähern im Operationsgebiet, dessen Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland lag, das sich aber allmählich auf beinahe die ganze Welt ausgedehnt hatte.. Da es für diese Personen keine zentrale Registratur gab, sondern jede Abteilung sie selbständig führte, wird ihre Zahl auch im nachhinein nicht mehr zu ermitteln sein.
Von den hauptamtlichen Mitarbeitern waren bis Mitte Januar erst etwas mehr als 15 Prozent entlassen, zum Teil auf eigenen Wunsch, zum Teil, um den immer drängenderen Forderungen nach Reduzierung des Personalbestandes Rechnung zu tragen. Was aber sollte mit den vielen Tausenden von inoffiziellen Mitarbeitern in der BRD, im Ausland und nicht zuletzt in der DDR geschehen?
Von den toten Gegenständen hatte man sich noch relativ leicht trennen können. Neben dem weitläufigen Gebäude an der Ecke Frankfurter Allee/Ruschestraße verfügte die HVA allein in Berlin über Hunderte Objekte verschiedenster Art, nicht gerechnet die etwa gleiche Zahl von »konspirativen Wohnungen«, in denen sich die Führungsoffiziere mit ihren IM trafen und wo immer wieder die Verwandlung eines unauffälligen DDR-Bürgers in einen »Kämpfer an der unsichtbaren Front«, also einen Instrukteur, einen Werber, einen Kurier im weitläufigen Operationsgebiet stattfand. Neben diesen Wohnungen, überall im Stadtgebiet verstreut, existierten etliche Villen im Berliner Umland, meist komfortabel ausgebaut, in denen häufig Treffen mit den Quellen aus dem Operationsgebiet stattfanden, die nicht selten in Feiern endeten. Solche Objekte konnte man in Karolinenhof und Schildow, in Wandlitz und Zeuthen finden. Schließlich hatten sich der Leiter der HVA, seine Stellvertreter und einige besonders ehrgeizige Abteilungsleiter exquisite Häuser in attraktiven Gegenden der DDR, zum Beispiel auf dem Weißen Hirsch in Dresden, in Radebeul, Saalburg und anderswo, ausbauen lassen. Hier empfingen sie Kundschafter oder hielten Beratungen mit ihren Kollegen aus dem Ausland ab.
Zur Ausstattung der HVA gehörten auch 700 Kraftfahrzeuge, davon 400 bis 500 Pkw, eine im Aufbau befindliche Computeranlage im Stadtbezirk Hohenschönhausen, ein großes Fotolabor, technische Werkstätten zur Herstellung falscher Papiere, von »Containern« zum Materialtransport und anderer Spionagewerkzeuge. Sie verfügte über Ferieneinrichtungen in und um Berlin sowie in allen Bezirken der DDR, die in der Regel zugleich als Ausweichobjekte für den Ernstfall eines Krieges dienen sollten.
Vor allein aber befanden sich in der HVA ungeheuere Aktenbestände. Sie setzten sich aus den über fast vierzig Jahre beschafften Informationen, den Angaben über Personen und Objekte und den zahlreichen Weisungen und administrativen Papieren zusammen, die in solch einem bürokratischen Apparat anfallen. Die Mehrzahl der Informationen war bereits in den Jahren zuvor auf Mikrofiches verfilmt worden; ihr Volumen hielt sich in Grenzen. In den Panzerschränken der von der HVA-Mitarbeitern verlassenen Diensträume befand sich aber soviel Material, dass damit später etwa 100..LKW beladen, werden konnten.
Ende Januar und den ganzen Februar 1990 über sammelten mit Zustimmung des Bürgerkomitees kleine Gruppen von HVA-Mitarbeitern das gesamte Schriftgut und konzentrierten es in wenigen Räumen. Gleichzeitig begann die Vernichtung, wobei davon auszugehen ist, dass zuerst besonders brisante Akten in den Reißwolf kamen. Dazu gehörten die Unterlagen über Spione im Operationsgebiet, dazu gehörten Weisungen und Befehle, aus denen auf Schwerpunkt-Standorte geschlossen werden konnte, dazu gehörten aber auch all jene Papiere, die Aufschluss über die Zusammenarbeit von Aufklärung und Abwehr gaben. Den ganzen Tag über – und auch nachts bei verdunkelten Fenstern – wurde das Papier zerschnipselt, verkollert, in Säcken eingelagert. Der Abtransport war damals noch nicht möglich, so dass schließlich die Papiersäcke bis zur Decke stapelten. Die Mikrofiches wurden verbrannt. Als weitaus schwieriger erwies sich, die personellen Probleme zu lösen. Ging es doch dabei nicht nur um die Bereinigung konspirativer Vorgänge in der DDR, sondern vor allem um die geräuschlose, unauffällige Auflösung der vielfältigen Verbindungen ins Operationsgebiet. Als erstes wurden die Karteikarten der HVA aus der zentralen Registratur der Abteilung XII des MfS abgezogen. In dieser Abteilung waren sämtliche Personen festgehalten, die in irgendeiner Weise mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu tun hatten – ob als Täter, wie auch immer, oder als Opfer. Die Abteilung XII gab auf der Basis der bei ihr gespeicherten Grunddaten einen ersten Hinweis, wie eine angefragte Person einzuschätzen sei – wie sich oftmals zeigte, zu undifferenziert und holzschnittartig. Heute verfügt die Gauck-Behörde über die Karteikarten der Abteilung XII und wertet oftmals auf der Grundlage dieser unzureichenden Daten …
Die Sicherstellung der Personaldaten war nur der Anfang; vieles andere war zu bedenken – und dieser komplizierte Prozess konnte mit dem schnellen Ablauf der Auflösung nicht Schritt halten. Daher vereinbarten die Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches und die Reste der HVA die Auslagerung der Materialien der Aufklärung an einen anderen Ort. Die Arbeitsgruppe Sicherheit beschloss am 23. Februar 1990, dass die HVA-Unterlagen in der ersten Märzdekade in das Objekt Roedernstraße 30, wo sich bislang Werkstätten befunden hatten, gebracht und dort von etwa 200 Mitarbeitern endgültig aufgelöst werden. Bis zum 15. März war die Normannenstraße zu verlassen, zum gleichen Zeitraum auch die Schule der HVA, erst vor etwa anderthalb Jahren bezogen, zu räumen. Der Umzug verlief unter der wachsamen Kontrolle der Bürgerbewegung und der Kirche. Jeder Transport wurde von zwei Kirchenvertretern begleitet, die auch Stichproben machten. Von der Roedernstraße aus wurde dann die totale Vernichtung der HVA-Akten organisiert. Das geschah ebenfalls unter den Augen der Bürgerkomitees und ihrer Auflösungsgremien; die dazu ihre volle Zustimmung gaben. Sie ließen sich davon überzeugen, dass sowohl das operative Netz in der Bundesrepublik als auch das Hilfs-Netz in der DDR vor unbefugtem Zugriff zu schützen seien. Sicher sind dabei auch Unterlagen vernichtet worden, die für eine historisch wahrhaftige Aufarbeitung des Kapitels Staatssicherheit von Wert gewesen wären, und mancher hat gewiss Papiere beiseite gebracht, die er ungern in den Händen der Bürgerrechtler gesehen hätte, zum Beispiel sie betreffende Dossiers für die Abwehr. Wie sich seit Anfang 1992 zeigte, ohne großen Nutzen, denn natürlich waren die von der HVA zum Beispiel an die Hauptabteilung XX gegangenen Berichte in deren Hinterlassenschaft aufzufinden. Das könnte helfen, Umfang wie Stoßrichtung dieses Teils der Tätigkeit der HVA weitgehend zu rekonstruieren.
Ungeachtet dessen dürfte aber die weitere Entwicklung auch gezeigt haben, wie richtig die Entscheidung zur Vernichtung der HVA-Akten im Grundsatz war. Denn es ist ziemlich sicher, dass diese hochbrisanten Papiere sämtlich – und wahrscheinlich ausschließlich – den Geheimdiensten zugänglich gemacht worden wären; das seit 1. Januar 1992 geltende Stasi-Akten-Gesetz bot dafür genügend Handhabe. Jene Materialien jedenfalls, die die HVA-Auflöser – dem Beschluss des Runden Tisches folgend – für eine zentrale Archivierung zur Verfügung stellten und die im Juni 1990 von Vertretern des Bürgerkomitees, darunter der damalige Sprecher der Gauck-Behörde, David Gill, gesichtet wurden, sind bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Es handelt sich dabei um ganze Jahrgänge von Ausgangsinformationen der Auswertungsabteilung der HVA, die sich mit den politischen, militärischen und ökonomischen Vorgängen in der Bundesrepublik und anderen beobachteten Ländern befassten. Aus den Beständen der früheren Abteilung IX wurden Analysen zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes, die komplette Kartei der hauptamtlichen BND-Mitarbeiter sowie Dossiers über eine größere Anzahl von ihnen übergeben, weiter Materialsammlungen über das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie Dossiers über deren Mitarbeiter, schließlich eine Aufstellung der Bediensteten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Auch Unterlagen über den CIA – so die wichtigsten zentralen Richtlinien für die Organisierung einer weltweiten Spionage, für die elektronische Überwachung, eine Kartei mit Angaben über alle Dienststellen des USA-Geheimdienstes in der damaligen Bundesrepublik und West-Berlin, aber auch die komplette Dokumentation des Vorgangs »Ronny« – befanden sich seitdem beim Auflösungskomitee und sind jetzt wohl beim »Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik« archiviert. Gleiches gilt für Analysen über Struktur und Arbeitsweise der Geheimdienste aller anderen NATO-Staaten sowie weiterer europäischer Länder.
Die genannten Materialien wurden in einer spektakulären Aktion -. unter dem Begleitschutz mehrerer Funkstreifenwagen – in den Archivtrakt der Normannenstraße überführt. Wo sind sie jetzt?
Die restlose Beseitigung der übrigen Unterlagen erwies sich als ein hartes Stück Arbeit. Fast unaufhörlich rollten die Lkw zur Papiermühle in der Orloppstraße. Im Westteil Berlins mussten größere Posten von Papier- und Plastesäcken eingekauft werden; dazu Büro-Reißwölfe zur Zerkleinerung der Akten. Ein letztes Mal bereitete die »Tonnen-Ideologie«, die Manie, über jedes Detail ein Papier anzulegen, den Aufklärern Verdruss. Schon wenn erste Kontakte mit einem ins Auge gefassten IM sich als vielversprechend erwiesen und ihre Fortsetzung beschlossen wurde, bekam er einen Aktenvorgang, registriert mit einem Decknamen. Der »Kandidat« entwickelte sich mehr oder minder gut – aber auch dann, wenn sich aus ihm nichts machen ließ, wurde der Vorgang archiviert. All diese Unterlagen fanden sich nun in den Stahlschränken der Mitarbeiter, zum Teil vergilbte und staubige Schnellhefter mit Namen, deren Träger in der operativen Arbeit der HVA nie eine Rolle gespielt hatten. Dazu kamen massenhaft Weisungen, Ordnungen, Vorschriften, Dienst- und Belehrungsbücher aus Jahrzehnten, Parteimaterialien und all das Papier, das man sich nicht wegzuwerfen getraute, weil es vielleicht noch einmal zu brauchen war.
Außerhalb der HVA waren sämtliche »konspirativen Wohnungen« aufzulösen, musste ihr Personal entlassen werden. Die materiellen Werte gelangten teilweise zum Verkauf, teilweise wurden sie auch kostenlos weitergegeben, so an die Hohenschönhausener Pfarrgemeinden, die für manches Verwendung fanden.
Von besonderer Brisanz war der Umgang mit den Finanzmitteln. Bereits im November 1989 war die Finanzplanung 1990 vorbereitet worden; dabei sollte das »Anlegen zentraler operative Finanzreserven« geprüft werden. Ein Teil dieser Mittel wurde für die Abwicklung der im Auflösungsprozess unumgänglichen operativen Maßnahmen benötigt; so gab Klaus Kuron im Prozess gegen ihn an, noch im Frühjahr 1990 für seine Informationen knapp 60.000 D-Mark erhalten zu haben. Über den Verbleib der restlichen Gelder ist bisher zuverlässig nichts bekannt.
Parallel zur Vernichtung der Akten und der »Abwicklung« der materiellen und finanziellen Güter begann die Herauslösung der Menschen aus dem Apparat der HVA. Dabei war die Entlassung der hauptamtlichen Mitarbeiter noch die einfachere Aufgabe – ganz im Unterschied zur Trennung von den Spionen im Operationsgebiet. Diese hatten auf ihr weiteres Schicksal zumeist keinen Einfluss, fragten sich aber gerade deshalb wohl oft bange: »Wer wird wie mit mir verfahren?« Begonnen wurde mit den Meldeakten in der DDR. Die als Methode von der HVA angewandte »Übersiedelung« von Agenten hatte es mit sich gebracht, dass einige frühere DDR-Bürger über eine Zweitidentität in der Bundesrepublik verfügten, die nun ohne Gefährdung der Betreffenden nicht mehr aufgegeben werden konnte. Daher war es notwendig, deren Daten aus den DDR-Speichern zu tilgen.
Vereinzelt kamen auch DDR-Bürger zweimal in den Meldekarteien vor. Bei der Bereinigung dieser Fälle zeigte sich das Ministerium des Innern sehr kooperativ – sowohl Minister Peter-Michael Diestel als auch Vertraute der HVA in den Datenspeichern und bei den Meldekarteien.
Bereits Ende 1989 waren alle unwichtigen Treffs abgesagt worden, wurden Quellen des Operationsgebietes, die von minderer Bedeutung waren, »abgeschaltet«. Sie erhielten auf den festgelegten Verbindungswegen, oft über Funk, die Mitteilung, dass die Zusammenarbeit beendet wird und alle operativen Materialien rückstandslos zu beseitigen sind. Darüber bestand im damaligen Amt für Nationale Sicherheit wie auch im späteren Auflösungskomitee Konsens. Unterschiedlich waren die Meinungen jedoch, wenn über die Spitzenquellen der HVA nachgedacht wurde. Im Herbst 1989 waren viele Aufklärer noch davon überzeugt, dass es ein »Leben nach dem Tode« geben könne. In einem Dokument der HVA vom 22. November hieß es: »Mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der wichtigsten Quellen … sind Vorschläge zur Beendigung der Zusammenarbeit, Konservierung, Veränderung der operativen Aufgabenstellung sowie zur langfristigen Sicherung der Funktionsfähigkeit zu unterbreiten.« Für alle IM-Kategorien wurden konkrete Anregungen unterbreitet, bis hin zum schnellen Einstellen auf die veränderten Bedingungen: »Neue Möglichkeiten, die sich aus den aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen in der DDR ergeben, sind kurzfristig auf ihre Anwendbarkeit und Wirksamkeit zu prüfen.«
Im Januar und Februar 1990 waren solche Pläne schon zur Illusion geworden. Dennoch wurde über Möglichkeiten nachgegrübelt, wie das Faustpfand, das die verbliebene HVA-Führung mit dem operativen Netz im Westen besaß, genutzt werden könne. Dafür gab es verschiedene Modelle. Solange die DDR bestand und mit ihr die Nationale Volksarmee, die auch unter der Regie von Minister Rainer Eppelmann zunächst über die Fortsetzung der konspirativen Militäraufklärung nachdachte, ehe diese später ohne viel Aufsehen verschwand, war eine der Möglichkeiten, dass zumindest geeignete Quellen an sie übergeben wurden. Doch die NVA fürchtete, dass der schlechte Ruf der HVA als eines Bestandteils der Stasi ihr schaden könne; sie winkte beizeiten ab.
Dann war da natürlich die naheliegende Variante, das HVA-Netz zur Gänze oder zumindest in großen Teilen dem Komitee für Staatssicherheit der UdSSR zu übergeben. Markus Wolf selbst schien über diese Möglichkeit, bot sich – geht man von einigen seiner Äußerungen in jener Zeit aus – nachgedacht zu haben, und von seiner Vita her bot er sich als Vermittler geradezu an. Auch bei einzelnen Vertretern der HVA-Auflösungsgruppe war eine entsprechende Bereitschaft vorhanden – und das traf sich mit den Absichten der KGB-Residentur in Berlin-Karlshorst. Diese erhoffte sich von der Übernahme ehemaliger HVA-Quellen eine Verbesserung der eigenen Möglichkeiten, hatte sie sich doch schon in der Vergangenheit ab und zu mit den fremden Federn ihrer »tschekistischen Kampfgefährten« in der DDR geschmückt.
Wenn es schließlich doch nicht zu einer solchen Übergabe kam, dann zum einen wegen der zögernden Haltung der KGB-Zentrale in Moskau und zum anderen, weil die Ex-Chefs der HVA eine gewisse Eigenständigkeit wahren wollten. Moskau war zurückhaltend, weil es davon ausgehen musste, dass jede der übergebenen Quellen wenigstens einem halben Dutzend ehemaliger DDR-Aufklärer bekannt war und damit als unzureichend konspiriert ein ständiges Risiko darstellte. Außerdem dürfte die jähe Wendung, die ihr Leben – und das gilt für Spione wie für ihre Führungsoffiziere gleichermaßen – durch den Zusammenbruch der DDR und des Sozialismus erfahren hatte, kaum ein Anreiz gewesen sein, auf diesem gefährlichen Grund weiter zu agieren. Wolf hat insofern recht, wenn er das HVA-Netz »einen demotivierten, deprimierten Haufen« nennt, den ein weitsichtiger Geheimdienstchef kaum übernehmen würde.
Und dennoch hat es solche Bemühungen gegeben, die allerdings zusätzlich dadurch erschwert wurden, dass die HVA-Führung sie unter Kontrolle halten wollte.Diese führte zwar mit ihren Spitzen-Aufklärern im ersten Halbjahr 1990 letztmalige Treffs durch, bei denen Einzelheiten für ihr »Untertauchen« erörtert wurden – einschließlich der Möglichkeit einer Reaktivierung zu gegebener Zeit. Die dabei getroffenen Festlegungen enthielten auch die in der Geheimdienstarbeit übliche Verhaltensmaßregel, auf Kontaktversuche anderer als der vereinbarten Personen nicht einzugehen. So war ein Verbindungsaufnahme seitens des KGB nur über die Vertrauenspersonen der Quellen möglich – ein angesichts der Dekonspirierung aller HVA-Mitarbeiter äußerst riskantes Unterfangen. Im Prozess gegen den Ingenieur Anton Steppan – eine Quelle, die auf dem Rüstungssektor der Bundesrepublik arbeitete – wurde mitgeteilt, dass Anfang Januar ein KGB-General versucht haben soll, Steppans Führungsoffizier auf eine Übergabe des Spions anzusprechen. Der HVA-Mitarbeiter informierte jedoch den Verfassungsschutz.
Unter solchen Bedingungen ist eine erfolgversprechende Geheimdienstarbeit kaum zu leisten; die gebetsmühlenartig wiederholten Warnungen vor einer Übernahme von HVA-Kundschaftern durch den KGB in Größenordnungen entlarven sich so als eine aktive Maßnahme zur Verunsicherung der eigenen Bevölkerung, als Versuch, auf diese Weise die Daseinsberechtigung bundesdeutscher Geheimdienste weit in die Zukunft hinein zu belegen. Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, der selbst durch seine Äußerungen dabei mitwirkt, kann zwar kaum Beweise nennen, dafür aber umso mehr Vermutungen: »Das liegt doch sehr nahe, weil KGB und MfS sehr eng zusammengearbeitet haben, das MfS ein Kind des KGB ist und die internationale Solidarität auch zur engeren Zusammenarbeit verpflichtet. Die Gefahr ist sehr deutlich.« Mehr hat er bis heute nicht ans Licht gebracht, wobei nicht verschwiegen werden soll, dass es gewiss Einzelfälle gibt, wo der eine oder andere Kundschafter tatsächlich einen neuen Herrn gesucht und gefunden hat . Doch nicht einmal diese werden genannt, vielleicht deshalb, weil sie – wie noch darzustellen sein wird – teilweise vom Verfassungsschutz provoziert wurden.
Eine dritte Variante des Umgangs mit dem brachliegenden Spionagenetz war der frühzeitige Übergang auf die andere Seite, die Kooperation mit dem bisherigen Gegner. Einige entschieden das für sich persönlich, andere wollten auf diese Weise die HVA als Ganzes übergeben – nicht zur Fortsetzung geheimdienstlicher Arbeit, sondern zu ihrer geregelten Beendigung. Die Vorstellung war, einerseits alle bisherigen HVA-Angehörigen von ihrer gegenüber der DDR geleisteten Verpflichtung zu entbinden und gleichzeitig zu verpflichten, keinerlei riachrichtendienstliche Handlungen mehr zu unternehmen – ganz gleich für wen. Die gleiche Verpflichtung sollten alle Quellen im Operationsgebiet gegenüber dem Auflösungskomitee abgeben. Als Gegenleistung hätte die Bundesregierung einen Verzicht auf Strafverfolgung unter der Voraussetzung aussprechen sollen, dass sich die Aufklärer in Ost wie West daran halten. Derart abgesichert, hätten den bundesdeutschen Organen die Namen der Ex-Spione offenbart werden können, um ihr die Kontrolle der Vereinbarung zu ermöglichen.
Diese Überlegungen fanden auf beiden Seiten wenig Gegenliebe. Bei der Rest-Truppe der HVA spukte noch immer die Hoffnung auf Fortsetzung der Arbeit herum; nicht zuletzt deshalb wurde verfügt, dass ins Auflösungskomitee niemand eingestellt werden dürfe, der für diesen in der Zukunft liegenden Fall als Führungsoffizier ins Operationsgebiet in Frage kam. Dies drängte hochkarätige Aufklärer der HVA befristet in eine neue Konspiration, anstatt ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort von ihrem gescheiterten Spionage-Job zu trennen.
Aber auch auf der anderen Seite konnte man sich von den alten Feindbildern nicht lösen. Zwar befürworteten weitsichtige Politiker wie der damalige Innenminister Schäuble, sein Kollege im Justizressort, Kinkel, damals aber auch noch Generalbundesanwalt von Stahl und der jetzige Verfassungsschutz-Präsident Werthebach, seinerzeit Berater für Geheimdienstfragen bei DDR-Innenminister Diestel, eine Amnestie für die HVA-Mitarbeiter und eventuell auch für ihre westlichen Quellen, wenn dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefördert werden könne. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer 1990 hieß es: »Mit dem Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten hat die gegenseitige nachrichtendienstliche Aufklärung aufgehört. Sie war stark geprägt von der Teilung Deutschlands und der Frontstellung der beiden deutschen Staaten. Für den Rechtsfrieden und damit für die Zukunft des geteilten Deutschlands erscheint es sinnvoll, unter die damit verbundenen Straftaten einen befriedenden Schlussstrich zu ziehen und mit Wirksamwerden des Beitritts in begrenzter Weise Straffreiheit zu gewähren.«
Die Autoren dieses Entwurfs berücksichtigten dabei, dass natürlich auch seitens der Bundesrepublik Spionage gegen die DDR stattgefunden hatte. So führte der BND nach Presseberichten 500 Agenten im Osten Deutschlands, darunter hohe Offiziere der Staatssicherheit ebenso wie einen stellvertretenden Minister und andere führende Vertreter des Staatsapparates. Sie bleiben straflos, und Juristen – wie der Rechtanwalt Gunter Widmaier aus München – monieren, »dass die selbstverständliche und rechtmäßige Befreiung der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes von jeder strafrechtlichen Behandlung wegen ihrer früheren Spionagetätigkeit gegen die DDR nicht in derselben Weise auch auf die Mitarbeiter der HVA des MfS wegen deren früherer Spionage gegen die Bundesrepublik ausgedehnt worden ist.«
Dies gelang damals, als dafür noch Zeit war, nicht weil sowohl die CSU als Koalitionspartner als auch die SPD-Opposition lehnten aus ideologischen Erwägungen eine solche faktische Amnestie ablehnten. Sie provozierten damit die beträchtlichen juristischen Probleme, die heute jedes der angestrengten Strafverfahren begleiten und auf die noch einzugehen sein wird. Seinerzeit führte das Verhalten der BRD-Behörden zu einer Verunsicherung der kooperationswilligen Mitarbeiter der DDR-Aufklärung. Sie wurden hingehalten und immer wieder aufgefordert, ihr Wissen ohne eine förmliche Vereinbarung zu offenbaren. Lediglich sie selbst sollten natürlich davon profitieren – sei es durch die Zusage von Straffreiheit, sei es durch beträchtliche Geldzuwendungen, Ein stellvertretender Abteilungsleiter der Militäraufklärung bekam für jede enttarnte Quelle 25.000 Mark geboten; dem Leiter der die USA bearbeitenden Abteilung wurden nach eigenen Angaben sogar eine Million Dollar in Aussicht gestellt, wenn er sein gesamtes Netz komplett übergäbe. Solche Angebote erfolgten natürlich ohne Zeugen; dass es sie gab, beweisen jedoch die inzwischen namhaft gemachten Überläufer der HVA.
Bei ihrem Vorgehen zogen die westlichen Abwehrorgane die unterschiedlichen Positionen unter den ehemaligen HVA-Mitarbeitern ins Kalkül und versuchten, daraus maximalen Gewinn zu ziehen. Sie konfrontierten die Aussagen einzelner Führungsoffiziere miteinander, pokerten mitunter auch mit Behauptungen, die Verunsicherung und Misstrauen schaffen sollten. Fakten und Erfindungen wurden gemischt, insbesondere Vorgesetzte immer wieder als angebliche Informanten genannt. Natürlich hielten die Ermittler die Namen der Überläufer so lange wie möglich geheim. Das ermöglichte ihnen, Enttarnungen nach Bedarf anderen HVA-Vertretern anzulasten. Erst allmählich sickerte durch, wer jeweils dahinter steckte; dazu trug Kuron mit seinen Informationen bei. Dennoch setzten die Ermittlungsbehörden diese Methode weiter ein und verdächtigten zum Beispiel noch nach dem Spuhler-Prozess den Gegenspionage-Chef Harry Schütt der Kollaboration. So begründete Generalbundesanwalt von Stahl das relativ milde Bewährungsurteil von zwei Jahren gegen Schütt damit, dass er sich sehr kooperativ gezeigt und »in sehr großem Umfang an der Schadensbegrenzung mitgewirkt hätte«.
Trotz aller Bemühungen blieb jedoch die Ausbeute solcher Operationen begrenzt. Gemessen an der großen Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der HVA ist die der Abtrünnigen gering, was nicht heißt, dass diese mit ihrem Wissen nicht wichtige Quellen enttarnen konnten.
Bisher betraf das vor allem Spione der Abteilung IX, an denen die bundesdeutschen Geheimdienste naturgemäß auch das größte Interesse haben. Bereits 1989 lief ein Mitarbeiter der Fotostelle der Hauptverwaltung Aufklärung zum BND über. Er war wegen Sicherheitsbedenken, die in seiner Person lagen, aus dem MfS entlassen worden und hatte damals Kopien von den Original-Mikrofilmen aus dem BND und dem BfV mitgenommen. Sie enthielten weitaus mehr Hinweise auf die Quelle als die später der Auswertung übergebenen, teilretuschierten Kopien. Die Sache wurde zwar bekannt, und der Mann wurde festgenommen, kam jedoch bei einer der ersten Amnestien nach der Wende wieder frei und offenbarte sich nun den Diensten der Bundesrepublik. So erhielt der Verfassungsschutz zum Beispiel erste Hinweise auf die Gebrüder Spuhler. Durch weitere Überläufer konnten sie später verifiziert werden. Zu ihnen gehörte der schon genannte Oberst Busch, aber auch Oberst Werner Roitsch, stellvertretender Leiter der für die Beobachtung des Sicherheitsregimes im Operationsgebiet zuständigen Abteilung VI, vor allem jedoch Oberst Karl Großmann, stellvertretender Abteilungsleiter in der Spionageabwehr der HVA.
Roitsch hatte seinen Coup mit größter Vorsicht und streng konspirativ vorbereitet und mag sich gewundert haben, dass er schon nach kurzer Zeit von seinen Kollegen in der Auflösungsgruppe enttarnt wurde. Verantwortlich dafür war auch hier niemand anderer als Kuron. Bei ihm war der Vorgang Roitsch gelandet, und er hatte sofort die Roedernstraße informiert. Diese entließ den Oberst »wegen Verrats« am 15. April 1990 fristlos. Da er vor seiner Tätigkeit in der Abteilung VI Referatsleiter in der den Bonner Regierungsapparat bearbeitenden Abteilung I gewesen war, kannte er einige der von dort aus geführten Spione und trug zu deren Enttarnung bei.
Noch gravierender war der Übertritt Großmanns. Im Jahre 1977 kam der Namensvetter des späteren HVA-Chefs mit seinem Gönner Harry Schütt, als dieser zum Leiter der Spionageabwehr der HVA berufen worden war, in die Abteilung IX und stieg dort zum stellvertretenden Abteilungsleiter mit Zuständigkeit für die illegale Linie A (im Unterschied zu der die HVA-Leute in den DDR-Botschaften betreuenden Linie B) auf. Er hatte seine Fähigkeiten als äußerst phantasievoll und mit hohem Risiko arbeitender Geheimdienstmann bewiesen, diese Eigenschaften jedoch nicht selten auch für die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse eingesetzt. Das schuf ihm immer wieder Probleme, aber seine Erfolge als Agentenführer veranlassten seine Chefs stets zu Nachsicht. Erst als er mit dem Sohn von Alexander Schalck-Golodkowski zusammen einige anrüchige Geschäfte gemacht hatte, verlor er seinen Leitungsposten, wurde jedoch zum »Sonderoffizier« ernannt und konnte im Prinzip ungestört weiterarbeiten. Der BND, der ihn schon lange im Visier und bereits vor Jahren einen Konteragenten auf seine Frau angesetzt hatte, wusste durch eigene Recherchen, aber wohl auch durch Schalck um diese Schwächen und zögerte nicht, Großmann »umzudrehen«. Dieser lieferte dann nicht nur die letzten Beweise für die Enttarnung der Gebrüder Spuhler, sondern er gab auch die entscheidenden Hinweise auf die Ende 1991 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Gabriele Gast, die aus dem Bundesnachrichtendienst wichtige Analysen sowie die regelmäßigen Lageeinschätzungen für den Bundeskanzler verraten hatte. Andere ehemalige DDR-Spione in den bundesdeutschen Abwehrbehörden haben ihm ebenfalls ihre Festnahme zu verdanken.
Karl Großmanns Aussagebereitschaft besiegelte schließlich auch das Schicksal des wohl kaltblütigsten HVA-Maulwurfs Klaus Kuron. Als das Ende der HVA offenkundig geworden war, beschoss er, nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen zu bleiben, sondern weiter mitzumischen. Das Verhängnis, so es denn kam, sollte ihn nicht unvorbereitet treffen. Und zunächst ging tatsächlich alles gut. Er empfing die HVA-Überläufer, forschte sie aus und prüfte vor allem die Gefahr für sich selbst. Seine Chefs erfuhren nur, was ihm nicht schaden konnte. Zugleich meldete er die Abtrünnigen ihrem ehemaligen Arbeitgeber, damit dieser ihn vor deren Mitteilsamkeit schützte. So erfuhren die HVA-Auflöser aus erster Hand, was das BfV gegen die HVA plante, welche Offiziere übergelaufen waren, was sie ausgesagt hatten und welche sonstigen Angebote an den Verfassungsschutz gemacht worden waren. Kurons fortgesetzte Spionagetätigkeit für die HVA half dieser beträchtlich dabei, Quellen im »Operationsgebiet BRD« systematisch abzuschalten und viele von ihnen aus der Gefahrenzone zu bringen. Der Verfassungsschützer bestärkte aber auf diese Weise auch die alte HVA-Führung, gegenüber den Behörden der Bundesrepublik sehr reserviert aufzutreten und Möglichkeiten einer frühzeitigen Bereinigung des deutsch-deutschen Spionagekapitels ungenutzt zu lassen. Seine Informationen ermöglichten über lange Zeit die Verunsicherung und damit die Disziplinierung solcher HVA-Mitarbeiter, die einen endgültigen, aber zugleich verantwortbaren Schlussstrich unter ihre Vergangenheit ziehen wollten.
Wenige Tage nach dem Vollzug der deutschen Einheit aber bekommt Kuron Wind von jenem hochrangigen DDR-Überläufer, der jedoch – im Unterschied zu allen vorherigen – ihn und seine langjährige Doppelkonspiration kennt – Karl Großmann. Und er kann sich ausrechnen, wann er nun selbst an der Reihe ist. Jetzt tut er das, was er schon lange ins Kalkül gezogen hat – er tritt die Flucht nach vorn an. Nachdem die HVA verschwunden ist, so glaubt er, bleibt ihm nur noch der KGB. Schon zuvor hatte er einige Male versucht, diese Karte ins Spiel zu bringen. Aktenkundig ist dies im Fall des schon genannten Ingenieurs Steppan. Dessen Führungsoffizier wurde von Kuron aufgefordert, auf das sowjetische Angebot einzugehen und den Mitarbeiter der Friedrichshafener Firma Motoren- und Turbinen-Union (MTU) für den KGB arbeiten zu lassen – natürlich unter seinen Augen. Jetzt stellte Kuron über seinen früheren Führungsoffizier Stefan Engelmann einen Kontakt zur Karlshorster Dependance des sowjetischen Geheimdienstes her und versuchte zugleich, den Ex-Aufklärer der DDR mit auf die Reise zu nehmen. Engelmann lehnte ab, und auch die KGB-Leute blieben reserviert. Sie boten Kuron zwar dir Ausschleusung aus Deutschland an und ein Refugium im weiten Sowjetland; mehr aber versprachen sie nicht. Das war dein Geheimdienstler aus Passion zu wenig. Er pokerte zum letzten Mal, machte sich auf den Weg zurück und rief von unterwegs, aus einer Telefonzelle in Königslutter, den Verfassungsschutz an. Er bot seiner Dienststelle die Aussicht auf eine Doppelagenten-Operation gegen den KGB und verlangte im Gegenzug Nachsicht gegenüber dem eigenen Doppelspiel. Köln lehnte ab; soviel Chuzpe war nie Sache des Amtes.
Unmittelbar nach dem 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, gingen die Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste in breiter Front gegen die ehemaligen Widersacher aus der HVA vor. Dabei interessierten weder Strukturen noch Arbeitsweisen; an eine inhaltliche Aufarbeitung der HVA-Tätigkeit war nicht gedacht – hätte sie doch die ganz ähnlichen Praktiken der westlichen Dienste all zu sehr ins Blickfeld gerückt. Allein Namen waren gefragt – Namen der Top-Spione der DDR-Aufklärung vor allem, aber auch die Personalien der sogenannten kleinen Fische. Nach lange vorbereiteten Listen begannen die Befragungen der Führungsoffiziere, jedoch auch des sonstigen Personals der HVA, vom Auswerter über den Verwalter einer »konspirativen Wohnung«, die Sekretärin, den Kraftfahrer, bis hin zum Fotolaboranten, der übermittelte Mikrofilme im Original gesehen hatte. Jedes Stück Papier, jede noch greifbare Karteikarte wurden ausgewertet. Aus vielen kleinen Bausteinchen sollten die Mosaiks zusammengesetzt werden, die schließlich zum unsichtbaren Kundschafter führen würden.
Mit begrenztem Erfolg, denn die meisten Mitarbeiter der HVA erwiesen sich denn doch nicht als so skrupellos, dass sie – um den eigenen Kopf zu retten – ihre Quellen unverzüglich preisgaben. Die ersten, außerordentlich harten Urteile gegen Aufklärer aus dem Operationsgebiet taten ein übriges. Wenn auch oft unterstellt, ist es für viele Führungsoffiziere nicht einerlei, dass Leute, die ihnen über eine lange Zeit hinweg vertraut hatten, nun vielleicht mit ihrer Hilfe für zehn Jahre hinter Gitter wandern. Hinzu kommt, dass die Offenbarung einer Quelle in aller Regel auch unvorhersehbare Konsequenzen für deren persönliches Umfeld, für Verwandte, Bekannte und Arbeitskollegen haben kann. »Ich halte die Preisgabe von Personen, die sich mir anvertraut haben, von uns angehalten wurden, nachrichtendienstlich tätig zu werden, für absolut verwerflich«, hatte Markus Wolf immer wieder öffentlich betont, und er sprach damit für die übergroße Mehrzahl seiner früheren Mitarbeiter. Wolf selbst war mit solchen Angeboten ebenfalls konfrontiert worden: »Im Beisein meiner Frau malten freundliche Herren von der anderen Seite angesichts des mir drohenden Haftbefehls unsere Zukunft in den düstersten Farben. Voller Respekt und Verständnis zeigten sie danach einen passablen Ausweg mit gesichertem Schutz und Wohlstand, natürlich bei entsprechender Gegenleistung.« Auf diese Weise hatten die Bundesbehörden die Chance verpasst, durch einen seriösen und emotionslosen Umgang mit diesem das ganze Deutschland betreffenden Erbe eine sachdienliche Lösung zu finden. Nun, da mehr als tausend Ermittlungsverfahren laufen und die ersten Urteile gesprochen sind, ist eine restlose Aufklärung in weite Ferne gerückt.
Zu dieser Entwicklung trugen aber auch die früheren Chefs der HVA und ihre Vertreter im Auflösungsstab durch den illusionären Glauben an eine wie auch immer geartete Weiterarbeit bei. Nachdem sie – wie dargestellt – im ersten Halbjahr 1990 alle diesbezüglichen Bemühungen blockiert hatten, begriffen sie nach der deutschen Vereinigung endlich, dass ihre Hoffnungen auf Sand gebaut waren. Am 17. Januar 1991 wandten sich fünf Stasi-Generale, darunter der letzte HVA-Chef Werner Großmann, an Innenminister Schäuble, um ihm nun selbst das Angebot zu machen, das sie im Jahr zuvor noch torpediert hatten. Nun erklärten sie plötzlich ihre »Bereitschaft zum Offenlegen von noch nicht enttarnten Quellen des MfS im Gebiet der ehemaligen BRD sowie im NATO-Bereich; zur Offenlegung der tatsächlichen Zusammenhänge zu dem Komplex ›Übergabe von Quellen an das KGB der UdSSR im Zusammenhang mit der Auflösung des MfS‹; mitzuwirken an der realen Bewertung des Handelns von IM in der ehemaligen DDR; Zusammenhänge von operativen Vorgängen und Aktionen des MfS aufzudecken, sofern dafür insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden sowie zur Rehabilitierung Betroffener Handlungsbedarf besteht; auf Führungsoffiziere und andere Angehörige Einfluss zu nehmen, sich in diesen Prozess einzubringen; Einfluss geltend zu machen, dass von den ehemaligen Angehörigen des MfS keine rechtswidrigen Handlungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland begangen werden«. Als Gegenleistung sollte die Bundesregierung »auf der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften den Weg für eine Selbststellung unter Zusicherung der Straffreiheit« ebnen. Die Führungsoffiziere, die ein Jahr zuvor auf Weisung ihrer ehemaligen Leiter mit den Quellen noch Kontaktwege für eine spätere Reaktivierung vereinbaren mussten, sollten diese nun nutzen, um die Spione zur Selbststellung zu bewegen.
Am 15. Februar 1991 fand dazu in Berlin ein geheimes Treffen statt, an dem der damalige Verfassungsschutz-Präsident Boeden und sein designierter Nachfolger Werthebach teilnahmen. Im März, wurde der Vorgang öffentlich bekannt und sogleich als »Kuhhandel« abqualifiziert. Während sich das Innenministerium vorerst ausschwieg, dementierte HVA-Generaloberst Großmann das Ganze, doch vier Wochen später gab die Regierung die Begegnung zu. Die fünf Generale hätten ihre Vorstellungen und Wünsche vorgetragen, die Verfassungsschützer ihrerseits erneut auf bedingungslose Offenlegung der Quellen gedrungen. »Der Erwartungshaltung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS konnte dabei nicht entsprochen werden«, hieß es lakonisch aus dem Innenministerium. Dieser letzte und zu späte Versuch, eine einvernehmliche Lösung des Problems zu erreichen, war von vornherein zum Scheitern verurteiIt, denn die MfS-Generale hatten in völliger Verkennung der Situation längst ihre Trümpfe verspielt. Nun setzte die Bundesregierung auf die Ermittlungen des Staatsschutzes und auf die Gerichte; die ersten »Pilotverfahren« waren schon eingeleitet. Eine Koalition der Unvernunft – bestehend aus unbelehrbaren Stasi-Führern auf der einen Seite und rachedurstigen Parteipolitikern andererseits – hatte Deutschland ein Problem beschert, das Öffentlichkeit und Justiz noch einen langen Zeitraum beschäftigen wird, ohne je zu einem guten Ende zu kommen.
Zu den ersten, die das zu spüren bekamen, gehörten diejenigen Spione, die in den vergangenen Jahren aus eigenem Antrieb oder auf Anraten der Zentrale aus dem Operationsgebiet in die DDR zurückgekehrt waren, um sich dort der Strafverfolgung zu entziehen. In der DDR hatten sie vielfältige Ehrungen erfahren und sich leidlich eingerichtet, wenn auch die wenigstens von ihnen glücklich waren. Wer seine Strafe in der Bundesrepublik abgesessen hatte, wie die Guillaumes oder Lothar Lutze und Renate Wiegel, ging lediglich einiger Privilegien verlustig; wer jedoch für die Strafverfolgsbehörden ein noch ungeklärter Fall war, musste mit seiner Verhaftung rechnen. Das betraf von den bekannteren Kundschaftern Hansjoachim Tiedge, Ursel Lorenzen oder Sonja Lüneburg.
Tiedge setzte sich schon im Sommer 1990 in die Sowjetunion ab, muss aber fürchten, dass diese ihn irgendwann ausliefert. Ursel Lorenzen ist nach ihrer Verheiratung unter dem Namen ihres Mannes ebenfalls und wiederum auf der Flucht. Sie, die im NATO-Hauptquartier in Brüssel gearbeitet hatte, war 1979 in die DDR geflohen, da sie sich gefährdet fühlte. Am 17. Januar 1980 präsentierte sie auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin Dokumente, die die Bereitschaft der NATO zum Einsatz von Atomwaffen in einem Krieg in Europa belegten. Die meisten der vorgelegten Geheimpapiere hatte sie gar nicht beschafft, sondern stammten aus anderen Quellen sowohl der HVA als auch des militärischen Nachrichtendienstes der Nationalen Volksarmee, die bei der NATO tätig gewesen waren. Sie wurden vom damaligen Leiter des Instituts für militärpolitische Forschung bei der NVA, Oberst Charisius, präsentiert, der sie zuvor mit dem für die Auswertung der militärpolitischen Informationen der HVA zuständigen Oberst Busch ausgewählt hatte. Nun aber wird Ursel Lorenzen durch ihr damaliges Auftreten schwer belastet; auf dieser Grundlage will ihr die Bundesanwaltschaft den Prozess machen. Sie irrt mit ihrem Mann durch diejenigen Länder Europas, die kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik haben.
Noch schlimmer ist es Sonja Lüneburg ergangen. Die ehemalige Sekretärin des FDP-Bundestagsabgeordneten William Borm, die nach dessen Tod zum damaligen Generalsekretär der Liberalen, Martin Bangemann, überwechselte und diesem dann auch ins Wirtschaftsministerium folgte, hatte sich im August 1985 zu einer Wochenendreise abgemeldet und war nicht wieder aufgetaucht. Ermittlungen ergaben, dass sie unter einer Doppelgänger-Legende für die HVA gearbeitet haben soll. Nach der Vereinigung Deutschlands wurde in einem östlichen Vorort Berlins die 64jährige Johanna O. festgenommen, hinter der man Sonja Lüneburg vermutet.
Die Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik konzentrieren gegenwärtig all ihre Kraft auf die juristische Abrechnung mit den ehemaligen Spionen der DDR. Sie bringen dazu nicht nur jene Agenten vor Gericht, die in jüngster Zeit enttarnt wurden, sondern eben auch sogenannte Altfälle, bei denen sich nach der Vereinigung plötzlich doch noch die Möglichkeit eröffnet, strafend tätig zu werden, auch wenn das offensichtlich keinen tieferen Sinn mehr hat. Außer Ursel Lorenzen und Sonja Lüneburg betrifft das auch Inge Goliath und andere. Bei einigen, die nach Verbüßung ihrer Strafe in die DDR kamen und hier Vorträge vor MfS-Angehörigen hielten, schuf das einen neuen Straftatbestand der »Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit«. Ihnen wurden zum Teil neue Verfahren angedroht, wie dem früheren Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Grunert, der 1978 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden und danach in die DDK übergesiedelt war. Von Anfang an wurden in die gerichtlichen Verfahren auch die Führungsoffiziere einbezogen, die vom Gebiet der DDR aus die Kundschafter anwarben, steuerten und entlohnten. Dieses undifferenzierte Vorgehen löste unverzüglich eine intensive Debatte über Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats aus, die durch diese Praxis offensichtlich verletzt werden.
Vom abstrakten Gerechtigkeitsempfinden her erscheint die weitgehend gleichartige Verfolgung der Aufklärer – unabhängig ob erst vor kurzem gefasst oder schon seit längerem bekannt, ob in der alten BRD tätig oder vom Territorium der früheren DDR aus agierend – durchaus denkbar. Gerade deswegen gab es ja die Bemühungen um eine Amnestie oder einen ähnlichen Schlussstrich unter die deutsch-deutsche Spionagetätigkeit, jenes zwangläufige Kind der Spaltung und des mit ihr verbundenen Kalten Krieges. Denn die juristisch gebotene Differenzierung verletzt den Gerechtigkeitssinn, die aus dieser Sicht logische Gleichbehandlung aber kollidiert mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Der genannte Gesetzesentwurf der Bundesregierung sah deshalb vor, nicht nur die spionierenden DDR-Bürger straffrei zu stellen, sondern Gnade auch gegenüber jenen bisher nicht erkannten Agenten auf dem früheren Bundesgebiet walten zu lassen, die sich innerhalb eines Jahres offenbaren. Sein Scheitern zwang die Behörden zum Handeln, als sich vom 3. Oktober 1990 an die juristische Gewalt der Bundesrepublik auch auf das Gebiet der früheren DDR erstreckte. Am Morgen des Wiedervereinigungstages klingelte an der Pforte der Hohenschönhausener Villa des Ex-Generalobersten Werner Großmann in Berlin die Polizei und nahm den letzten HVA-Chef fest. Sie stützte sich dabei auf einen Beschluss des 3. Senats des Bundesgerichtshofs, der Großmann der geheimdienstlichen Agententätigkeit als dringend verdächtig ansah. Damit setzten die Karlsruher Richter eine Diskussion in Gang, die sich schon bald als äußerst facettenreich erwies und zwangsläufig zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts führte.
Ihr Ursprung liegt jedoch nicht bei jenem 3. Oktober 1990, sondern einige Monate zurück. Ursache für das nun eingetretene Dilemma war ein – zufälliges oder gewolltes? – Versäumnis des Einigungsvertrages, der grundsätzlich von der Übertragung des Bundesrechts auf das Gebiet der früheren DDR ausgeht, jedoch eine Reihe von Bestimmungen und Gesetzen der alten Bundesrepublik aufzählt, die ausdrücklich nicht anzuwenden sind. In dieser Aufzählung fehlen die Straftatbestände der »geheimdienstlichen Agententätigkeit«; mithin – so folgerte der Bundesgerichtshof in einer ersten Stellungnahme zu dieser Problematik vom 30. Januar 1991 – »kann und muss die Strafverfolgung ihren Fortgang nehmen«. Die obersten Gesetzeshüter standen damit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Bundesregierung, die in ihrem – nicht weiterverfolgten – Gesetzentwurf vom 13. September 1990 zu einem Amnestiegesetz unmissverständlich feststelle: »Nach Wirksamwerden des Beitritts unterliegen die Angehörigen und Agenten der Auslandsnachrichtendienste der Deutschen Demokratischen Republik uneingeschränkt unserer Staatsgewalt. Ihre bisher in der Deutschen Demokratischen Republik legitime Tätigkeit wird ohne Änderung ihres Charakters auch dort strafbar.« (Der Einigungsvertrag hat übrigens einen ganz ähnlichen Mangel für die Spione der alten BRD, die in der DDR rechtskräftig verurteilt wurden. Indem er alle rechtskräftigen Urteile der DDR-Gerichte in die neue gesamtdeutsche Rechtsordnung übernahm, bleiben sie zunächst vorbestraft; nur über komplizierte Rehabilitierungsverfahren könnte daran etwas geändert werden.)
Die Anwendung des BRD-Rechts zur Spionage auf frühere DDR-Bürger, die von ihrem Staat ausdrücklich mit der Ausspähung der Bundesrepublik beauftragt waren, löste in der juristischen Fachwelt Kritik aus. Sie wurde erstmals ausführlich vom Verteidiger Großmanns, Dr. Gunter Widmaier, im Dezember 1990 in der »Neuen Juristischen Wochenschrift« formuliert. Dieser nennt sowohl verfassungsrechtliche als auch völkerrechtliche Argumente gegen die Bestrafung der DDR-Aufklärer. Zum einen verstoße ein solches Vorgehen gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, wenn – wie schon dargestellt – »aufgrund der rechtlichen Konstruktionen des Einigungsvertrages die in der DDR tätig gewesenen früheren Mitarbeiter der HVA des MfS wegen damals begangener Spionage zum Nachteil der Bundesrepublik bestraft werden sollen, während umgekehrt für die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eine Strafbarkeit wegen ihrer früheren Spionage zum Nachteil der DDR mit Selbstverständlichkeit nicht einmal zur Diskussion steht«. Widmaier räumt ein, dass die DDR beim Einigungsvertrag möglicherweise »schlecht verhandelt« habe, doch könne die Geltungskraft des Artikels 3 »nicht von der Güte und Sorgfalt staatsvertraglicher Verhandlungen abhängen«.
Hinsichtlich des Völkerrechts verweist Widmaier auf die Haager Landkriegsordnung vom 18. 10. 1907, die folgende Bestimmung enthält: »Ein Spion, welcher zu dem Heere, dem er angehört, zurückgekehrt ist und später vom Feinde gefangen genommen wird, ist als Kriegsgefangener zu behandeln und kann für früher begangene Spionage nicht verantwortlich gemacht werden.« Was im Kriege gelte, müsse im Frieden erst recht zuerkannt werden: »Wäre – eine schlimme Vorstellung – die Wiedervereinigung Deutschlands mit militärischen Mitteln und durch eine Annexion der DDR herbeigeführt worden, so stünde die Straflosigkeit der im Auslandsnachrichtendienst der DDR tätigen DDR-Bürger kraft geschriebenen Völkerrechts ohne weiteres fest. Es ist undenkbar. nach der Wiedervereinigung in Frieden, in Freiheit und gleichberechtigter Brüderlichkeit zu anderen Ergebnissen zu kommen.
Beiden Argumentationen wollte der Bundesgerichtshof nicht folgen. In der schon genannten Stellungnahme vom 30. 1. 1991 hebt er zunächst darauf ab, dass eine Gleichbehandlung der Spione beider Seiten offensichtlich von den Verhandlungspartnern des Einigungsvertrages »nicht gewollt oder nicht durchsetzbar war«. Zugleich bringt er aber damals noch sein Unbehagen über diese Entwicklung zum Ausdruck, denn die Mitarbeiter der HVA hätten »aus ihrer Sicht eine legitime Tätigkeit ausgeübt, die auch völkerrechtlich nicht anstößig zu bewerten war«. Daher könne »der bisherige Rechtszustand kaum zu einem befriedigendem Interessenausgleich beitragen«; eine sachgerechte Lösung erscheine »deshalb nur durch ein Straffreiheitsgesetz möglich«.
Um aber den eigenen Spruch – es ging um die Fortdauer des Haftbefehls gegen Großmann – einigermaßen stützen zu können, begibt sich der BGH im weiteren auf das Feld der Spekulation. Zwischen den Spionen von DDR und BRD müssten doch Unterschiede gemacht werden, weil »die äußere Sicherheit der BRD durch das frühere Tun dieser nachrichtendienstlich tätigen Personen möglicherweise weiterhin betroffen wird, da die Auswirkungen dieser Tätigkeit durch den Eintritt der DDR in die BRD nicht weggefallen sind. Es ist allgemein bekannt, dass die Erkenntnisse der Spionagebehörden der DDR wegen deren Einbindung in den Warschauer Pakt und wegen des engen Kontakts zu den sowjetischen Geheimdiensten, vor allem zum KGB, weitergegeben worden sind an Dienststellen außerhalb der DDR. Es ist nicht auszuschließen, dass auch ›Quellen‹ nicht nur für den Geheimdienst der DDR, sondern gleichzeitig auch für andere Staaten des Warschauer Pakts tätig gewesen sind. Möglicherweise sind auch frühere ›Quellen‹ der Geheimdienste der DDR von Geheimdiensten der anderen Staaten des Warschauer Pakts, vor allem der UdSSR, übernommen worden.« Und die logische Schlussfolgerung: »Eine Gleichstellung der Spione der BRD und der DDR< ist schon aus diesem Grund nicht ohne weiteres gerechtfertigt.« Generalbundesanwalt von Stahl bringt den Pragmatismus, der hier waltet, auf den Punkt: »Im Staatsschutzrecht gibt es eine Mischung aus Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Staatsinteresse. Alle drei Punkte sind hier wohl berührt.«
So ermutigt, wird der Bundesgerichtshof in seiner nächsten Äußerung zum Sachverhalt noch weitaus deutlicher. In der Sache Harry Schütt bestätigt er am 29. Mai die Eröffnung der Hauptverhandlung wie den damals noch bestehenden Haftbefehl mit dem Argument: »Nur bei ausschließlich formaler Betrachtung lassen sich die Tätigkeiten der Nachrichtendienste der Bundesrepublik und der früheren DDR einander gleichsetzen, nicht aber vom legitimen Standpunkt der ihrer Identität nach fortbestehenden Bundesrepublik aus. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, auch wenn sie operative Auslandsaufklärung betreiben, letztlich zu deren Schutz tätig wurden und werden, während die gegen die Bundesrepublik gerichtete Tätigkeit der Nachrichtendienste der DDR zur konkreten oder doch abstrakten Gefährdung der äußeren Sicherheit dieses Staates führte mit unter Umständen bis in die Gegenwart reichenden, im einzelnen jedoch nicht fassbaren und abschätzbaren Folgen, die sich aus der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen und Informanten an andere Staaten des früheren ›Ostblocks‹ ergeben können.« Was im Januar noch im Konjunktiv stand, die Gefährdung durch Weitergabe an eine dritte Macht, ist nun ohne Einschränkung vorausgesetzt – wenn auch die Definition dieser »dritten Macht« (Sowjetunion, Ostblock, KGB?) jetzt schwerer fällt als je zuvor. Schon am 31. Juli 1991 sah der Sprecher der Bundesregierung in der Spionage der DDR nachträglich keine Gefahr mehr für die Sicherheit der Bundesrepublik. Vor Journalisten bewertete er einen möglichen Schaden als gering, zumal Geheimdienstaktivitäten immer mehr zurückgingen und an Bedeutung verlören.
Neben solcher Gelassenheit der Politiker steht die Skepsis von Juristen hinsichtlich der Position des BGH. Das Berliner Kammergericht, zu dem die Anklage gegen Großmann und andere abverfügt worden war, setzte am 22. Juli 1991 sogar das Verfahren aus und rief das Bundesverfassungsgericht an. Es stellte dazu auch den gravierenden Mangel des Einigungsvertrages fest, »dass die gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübten nachrichtendienstlichen Tätigkeiten strafbar bleiben; die Angehörigen und Agenten der Aufklärungsdienste der Bundesrepublik Deutschland sind dagegen straflos«. Dies sei eine Ungleichbehandlung, denn: »Die Bewertung, ob eine Spionagetätigkeit ›offensiv‹ oder ›defensiv‹ ausgeübt worden ist, läßt sich rechtlich nicht fassen.« Das Kammergericht stellt die Tätigkeit beider Spionageapparate ausdrücklich gleich und differenziert zudem zwischen der DDR-Spionage und dem Stasi-Unterdrückungsapparat: »Dass die Angeschuldigten als Angehörige des MfS in Bereiche eingebunden gewesen wären, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen oder zu ähnlich schwerwiegenden strafbaren Handlungen gekommen ist, oder dass sie durch die Weiterleitung von Erkenntnissen an den Inlandsapparat des MfS dessen Unterdrückungsmaßnahmen strafrechtlich zu verantworten hätten, haben die Ermittlungen nicht ergeben.«
Mit dem Zitieren dieser Feststellung soll keineswegs das zurückgenommen werden, was hier bereits über die Verquickung von Aufklärung und Abwehr, ihr gegenseitiges Geben und Nehmen ausgeführt worden ist. Hier kam es zu einer Kooperation, die gewiss noch weiterer Ermittlungen bedarf und bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass – zu denken ist zum Beispiel an Briefkontrolle oder Telefonüberwachung – auch strafbare Handlungen vorliegen. Insgesamt jedoch zeigt sich, dass gerade die Verletzung von Menschenrechten zwar einer starken moralischen Ächtung unterliegt, strafrechtlich aber kaum aufzuarbeiten ist. So unbefriedigend das sein mag: In dieser Hinsicht ist der Rechtsstaat ungeübt und unsicher; nicht immer erfahren die Opfer die von ihnen erwartete Genugtuung.
Das belegten die ersten Prozesse gegen frühere DDR-Größen, das kommt aber auch in hilflosen Äußerungen von Justizminister Kinkel oder des Generalbundesanwalts zum Ausdruck. Auf die Frage, wie die Bespitzelung des Volkes durch die Stasi geahndet werden könne, sagte Alexander von Stahl: »Das ist strafrechtlich nur sehr schwer zu fassen.« Konkret fiel ihm nur der Tatbestand der »politischen Verdächtigung« ein. Und es ist Tatsache, dass die Chefs der Abwehr – Mielkes Stellvertreter Mittig und Schwanitz oder der Leiter der »Untergrundtätigkeit« bekämpfenden Hauptabteilung XX, Generalmajor Kienberg, sowie viele andere – bisher juristisch nicht belangt wurden. Kinkel, der es als ehemaliger Chef des Bundesnachrichtendienstes wissen muss, stellt resignierend fest: »Jeder Nachrichtendienst zahlt und arbeitet irgendwie mit Erpressungsmethoden.« Und Markus Wolfs Verteidiger verweist sogar darauf, dass mit den ehemals nationalsozialistischen Offizieren Reinhard Gehlen und Gerhard Wessel jahrelang Leute bundesdeutschen Geheimdiensten vorstanden, die bis 1945 in »ein Unrechtsregime eingebunden waren«.
Diese grundsätzliche Expertise zur Spionagetätigkeit vervollständigt das Berliner Kammergericht mit einer ebenfalls von der Sicht der Karlsruher Bundesrichter abweichenden Interpretation der Haager Landkriegsordnung. Hatten diese den entsprechenden Artikel als »eine kriegsrechtliche Sondernorm« bezeichnet, aus der eine Anwendung in Friedenszeiten nicht abzuleiten sei, so erkennt jenes darin einen übergeordneten Gedanken, der generell dann greift, wenn »sich der Spion ohne sein Zutun in einem anderen Hoheitsverhältnis wiederfindet, auf dessen Entwicklung er keinen Einfluss gehabt hat, und nunmehr dem Zugriff des anderen Staates ausgesetzt ist«.
Schließlich argumentiert das Berliner Kammergericht auch mit dem Rückwirkungsverbot. Demnach kann eine Tat nicht rückwirkend verfolgt werden, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung. nicht unter Strafe gestellt war. Formalrechtlich ist dies zwar der Fall gewesen, aber das Gericht sieht eine sogenannte unechte Rückwirkung. Sie liege dann vor, »wenn ein Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich betroffene Rechtspositionen nachträglich ändert«. Da die DDR-Aufklärer mit den eingetretenen Wandlungen nicht rechnen konnten, ergäben sich durch ihre Bestrafung verfassungsrechtliche Probleme.
Inzwischen hat sich die hessische Staatsanwaltschaft derartigen Bedenken angeschlossen. Eine Anklageerhebung gegen fünfzehn ehemalige Spione der HVA wurde ausgesetzt, um das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter abzuwarten.
Als einer der pragmatischen Gründe für die Verfolgung der ehemaligen HVA-Mitarbeiter gilt die Erwartung, dass sie unter dem Druck der Strafandrohung zur Aussage über ihre frühere Tätigkeit bereit seien und vor allem die untergetauchten Quellen im Operationsgebiet offenbaren könnten. Für Alexander von Stahl zählt nur die Frage: »Kriegen wir die Leute, die hier gearbeitet haben und potentiell wieder für andere arbeiten können?« Es erweist sich jedoch, dass er auf diese Weise seinem Ziel nicht näher kommt. Selbst das Berliner Kammergericht hielt ihm vor: »Ein derartiges Aufklärungsinteresse ist zwar berechtigt; die Durchführung eines Strafverfahrens ist aber nicht geeignet, dieses Interesse durchzusetzen. Denn der Beschuldigte braucht sich nicht zu äußern (…). Von diesem Recht, die Angaben zur Sache zu verweigern, haben die Angeschuldigten weitgehend Gebrauch gemacht. Sie waren insbesondere nicht bereit, Namen und Erkenntnisse zu offenbaren, an denen die Strafverfolgungsbehörden gerade interessiert sind.«
Die mangelnde Bereitschaft zu einer für beide Seiten bindenden Vereinbarung veranlaßt viele Führungsoffiziere, gegen die selbst ermittelt wird, zu einer solchen Verweigerungshaltung. Und auch jene, die lediglich als Zeugen verhört werden, sind angesichts der bereits ausgesprochenen drakonischen Strafen gegen ihre früheren Informanten kaum bereit, zu einer solchen Art von »Rachejustiz« ihre Hand zu leihen. Sie können in überlangen Haftstrafen keinen Sinn sehen, droht doch bei den Tätern weder der Rückfall noch ist Abschreckung auf andere vonnöten. Die Sozialisierungsfunktion der Strafe wird dabei völlig missachtet.
Ungeachtet dessen gehen die Ermittlungen und die Einleitung von Strafverfahren gegen frühere Spione und ihre Hintermänner in der HVA weiter. Mit Stand von Ende November 1991 waren 1691 Ermittlungsverfahren wegen Spionage eingeleitet, von denen jedoch die meisten nur sehr schleppend vorankommen. Lediglich in 89 Fällen konnte bisher Haftbefehl erlassen werden: nur vereinzelt ist Anklage erhoben oder gar die gerichtliche Hauptverhandlung eröffnet; wenige Verfahren sind abgeschlossen – und auch da ist vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Generalbundesanwalt will aber noch mehr. Er kündigte insgesamt etwa 5000 Ermittlungsverfahren an und sprach von 400 weiteren Spionen, deren er noch habhaft werden will.
Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt das Dilemma, in das die Rechtsprechung durch die Versäumnisse der Verhandlungspartner des Einigungsvertrages, aber auch durch die starre Uneinsichtigkeit sowohl der früheren HVA-Führung als auch ideologisch und populistisch denkender politischer Kräfte der Bundesrepublik geraten ist. Anfang 1991 schien dies auch dem Bundesgerichtshof noch bewusst, als er empfahl, im vorliegenden Fall des Beitritts eines Staates bei völliger Aufgabe der staatlichen Souveränität den nach seiner Auffassung legitimen Strafanspruch des übernehmenden Staates nicht in allen Fällen durchzusetzen. »Das ist aber«, so resümierte er, »eine politische Entscheidung, die die Gesetzgebungsorgane zu treffen haben«.. Die Entwicklung nahm eine andere Richtung, und es bleibt abzuwarten, ob eine für alle Seiten befriedigende Lösung noch gefunden werden kann.
Hi, sehr interessanter Artikel. Ich verfolge das selbe Thema und warte gespannt auf mehr Posts zu dem Thema.