Ende Juli hat die Polizei in Brandenburg drei Männer dabei gefasst, dass sie – wie unter anderem die »Welt« berichtete – versuchten, unter Lastwagen der Bundeswehr Brandsätze anzubringen und zu zünden. Sie sitzen übrigens noch heute unter strengsten Auflagen in Moabit, die das Neue Deutschland (leider nicht zu verlinken) so beschreibt: »Die Beschuldigten seien 23 Stunden am Tag allein in ihrer Zelle eingesperrt. Mit ihren Anwälten und Besuchern dürften sie nur durch eine Trennscheibe reden. Auch die Anwaltspost werde kontrolliert.« Besonderes Aufsehen erregte der Fall, weil gleichzeitig ein Berliner Wissenschaftler, obwohl weder am Tatort noch in der Nähe, festgenommen wurde, weil die Staatsanwaltschaft in seinen Schriften einige Begriffe wiederfand, die auch in Bekennerschreiben nach ähnlichen Brandanschlägen aufgetaucht waren. Er unterlag den gleichen drakonischen Haftbedingungen. Die Bundesanwälte berufen sich dabei auf den Paragrafen 129 a des Strafgesetzbuches, den so genannten Terrorismus-Paragrafen, der ein solches Vorgehen ausdrücklich erlaubt. Noch einmal Neues Deutschland: »BAW-Sprecher Frank Wallenta hält das für ›denkbar‹. Ein solches Vorgehen sei in Fällen des Paragraf 129a üblich, man halte sich dabei strikt an den gesetzlich erlaubten Rahmen.«
Die »Welt« hat den Vorgang auch kommentiert und dabei wohl weitgehend die Position vertreten, die Polizei und Justiz in diesem Fall zum Handeln veranlasst hat. Es sei »ein Zusammenschluss von Leuten zu erkennen, die mit Brandanschlägen die Gesellschaft in Angst und Schrecken versetzen. Zudem sind die Wortführer mit Hetzparolen zur Stelle und motivieren ihre Anhängerschaft mit Aufrufen zur Gewalt«. Und: »Tatsache ist, dass die jetzt verhafteten Täter rücksichtslos vorgehen.« Als Ziel solchen Handelns wird konstatiert: »Zerstören der Gesellschaftsordnung – und dabei kommt es ihnen nicht auf Menschen an. Wer Brandanschläge verübt, nimmt auch in Kauf, dass Menschen verletzt oder gar getötet werden.«
Wohlgemerkt, es geht dabei um einen Anschlag, bei dem drei Bundeswehr-LKW in Flammen aufgehen sollten, nicht etwa um eine Jagd auf Menschen, bei der sich acht Inder nur mit Mühe vor der gezielten Aktion einer ausländerfeindlichen Tätergruppe retten konnten – einer Gruppe übrigens, auf die all die Merkmale des Terrorismus-Paragrafen 129 a und die zitierten Kommentarpassagen zutreffen. Dennoch: Nicht im Traum ist Polizei und Justiz eingefallen, auch nur annähernd so entschlossen vorzugehen wie gegen die Brandstifter, die es auf drei Lastwagen abgesehen hatten. Keiner der Täter ist in Haft; die meisten sind noch nicht einmal festgestellt. Und die Diskussion dreht sich vor allem um die Frage, ob denn überhaupt etwas Schlimmes vorgefallen sei. Zwar wird man gewiss genügend juristische Rabulistik gegen die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen beiden Fällen ins Feld führen, aber am Ende bleibt doch das sehr ungute Gefühl, in unserem Land könnten drei Lastwagen der Bundeswehr von Polizei und Justiz als wertvoller erachtet werden als das Leben von acht Indern.