In diesen Tagen vor 15 Jahren fand in Berlin der Prozess gegen Erich Honecker und drei weitere Angeklagte aus der DDR-Führungsriege statt. In drei Beiträgen wurde bereits an dieses Ereignis erinnert. Heute folgt ein weiteres, das fünfte Kapitel – auf der Grundlage des 1993 im Verlag Elefanten Press erschienenen Buches »Kurzer Prozess. Honecker & Genossen – Ein Staat vor Gericht?«, das nicht mehr im Handel ist.
Die Ankläger
Grenzen und Konsequenzen
Die erste Arbeitsniederlegung des Jahres 1961 ereignete sich am 14. Januar im Fahrzeugelektrikwerk Karl-Marx-Stadt. Vier Wochen später streikten Arbeiter im VEB Luft- und Wärmetechnik Dresden. Weitere kleine Ausstände folgten in den nächsten Wochen. Im Frühsommer dann kam es förmlich zu einer Welle von Streiks: am 2. Juni in der Abteilung Bildröhrenaufbau des Werks für Fernsehelektronik Berlin-Köpenick, am 6. Juni in der Ziegelei Weida im Bezirk Gera, am 14. Juni bei der Güterabfertigung des Bahnhofes Schwerin, am 1. Juli im Bereich Karosseriebau des Wartburg-Werkes Eisenach, am 2. Juli an der Drahtstraße des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf, am 9. Juli in der Schleiferei des Industriewerks Ludwigsfelde. . . – und so weiter.
Der erste Arbeiter- und Bauernstaat auf deutschem Boden hatte das Vertrauen der einen seiner erklärten Stützen gründlich verloren. Im zwölften Jahr des Bestehens der DDR gebrauchten die Proletarier ihren starken Arm. Und die Bauern, der andere Pfeiler der Staatsmacht?
Sie standen den Arbeitern nicht nach. Wer nicht gleich ganz Haus und Hof verließ, um jenseits von Elbe und Werra einen Neuanfang zu versuchen, stellte die 1960 gerade erst flächendeckend etablierten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften schon wieder in Frage. Im Januar erklärten im thüringischen Kreis Bad Langensalza 25 Bauern ihren Austritt aus der LPG, im benachbarten Kreis Apolda waren es acht, im Kreis Quedlinburg des Bezirkes Halle 22. Auch hier eskalierte das Geschehen im Sommer. Allein am 30. Juni und 1. Juli 1961 verabschiedeten sich 217 Bauern in 27 Orten des Kreises Löbau aus den ungeliebten Produktionsgenossenschaften, der nach dem Willen der DDR-Führung nun – neben den Volkseigenen Gütern – einzigen Wirtschaftsform auf dem Lande. Im Kreis Zittau taten 40 Bauern diesen Schritt, im Kreis Bautzen 53 und im Kreis Görlitz 62. In Naundorf, einer einzigen Gemeinde im Kreis Calau, hatten allein 39 LPG-Bauern genug von der sozialistischen Umgestaltung und machten sie für sich wieder rückgängig. Auch diese Aufzählung ließe sich fortsetzen. Nicht nur die Arbeiter, auch die Bauern ihres angeblich ureigenen Staates artikulierten unüberhörbar Unzufriedenheit. Die Plebejer probten den Aufstand. . .
Und nicht nur das! Viele sahen im ostdeutschen Arbeiter- und Bauernstaat nicht mehr ihre Heimat. Eine Fluchtbewegung aus der DDR in den Westen hatte es seit deren Bestehen gegeben; jetzt nahm sie immer weiter zu. Nach 1953 und 1956, wo jeweils eine Drittel bzw. eine Viertel Million Menschen über die offene Grenze gingen, bahnte sich nun ein neuer Höhepunkt an. 1960 waren 199 188 Flüchtlinge durch das Bonner Vertriebenenministerium registriert worden; für 1961 musste die DDR-Führung noch höhere Zahlen befürchten. Ab Mitte Juli waren es täglich 1000 und mehr, die dem Land den Rücken kehrten. Anfang August verdoppelte sich ihre Anzahl noch einmal. Allein am 10. August flohen 2576 Menschen.
So stellte sich die Lage außerordentlich bedrohlich dar. Die einen liefen weg. Die Bleibenden muckten auf. Dabei blieb es nicht bei Streiks und LPG-Austritten. Tätliche Angriffe auf Parteifunktionäre und Mitarbeiter des Staatsapparates mehrten sich. Die Sicherheitsorgane meldeten zunehmende Funde von Flugblättern und »Hetzschriften«. In Marbach bei Erfurt fand am 13. Mai 1961 ein Traditionstreffen ehemaliger Wehrmachtsangehöriger statt, an dem neben zwei Dutzend anderen auch der Bezirksbürgermeister von Erfurt-Nord teilnahm. In Berlin brannte am 7. August der Schlachtviehhof, und einige Tage darauf wurden in der Humboldt-Universität Brandsätze entdeckt.
Dieser für die eigene Machtposition bedrohlichen Entwicklung hatten SED und Regierung nichts Wirksames entgegenzusetzen. Konzepte, wie die tieferen Ursachen der Krise schnell überwunden werden könnten, waren nicht in Sicht. Im Gegenteil: die ökonomischen Zielsetzungen – auf dem VIII. Parteitag 1958 noch vollmundig verkündet – erwiesen sich als nicht realsierbar. Damals war versprochen worden, die Bundesrepublik im Pro-Kopf-Einkommen zu überholen. Die Realität jedoch waren Engpässe in der Industrie, Produktionsausfälle in der Landwirtschaft und gravierende Mängel bei der Versorgung der Bevölkerung. Täglich kamen von irgendwoher neue Hiobsbotschaften.
Die Erosionserscheinugen in der DDR wurden auf der anderen Seite der Grenze aufmerksam registriert. Noch immer war es erklärtes Ziel der Bundesregierung, die nationale Frage im Sinne einer Einverleibung der DDR zu lösen – ein Vorhaben, das bei den Machthabern im Osten – die sowjetische Militäradministration eingeschlossen – auf Gegenliebe nicht rechnen konnte. Hier ließen entsprechende Szenarien die Alarmglocken schrillen – so auch das im „Münchner Merkur“ am 24./25. Juni verkündete:
»Bei entsprechender politischer, psychologischer und nicht zuletzt organisatorischer und subversiver Vorbereitung seitens des Westens könnten diese Faktoren (Unzufriedenheit in der DDR. – P.R.) katastrophale Folgen ergeben. Die zu treffenden Maßnahmen würden von der Sabotage der Produktion und des Verkehrs über eine Streikwelle bis zum vollständigen passiven Widerstand, von der Massendesertion und von den Straßendemonstrationen bis zur völligen Auflösung der >Volksarmee< und bis zum regelrechten Volksaufstand gegen die Sowjettruppen gehen können.«
Zwei Wochen später verlangte die »Bonner Rundschau«, »alle Mittel des Krieges, des Nervenkrieges und des Schießkrieges anzuwenden . . . Dazu gehören nicht nur herkömmliche Streitkräfte und Rüstungen, sondern auch die Unterwühlung, das Anheizen des inneren Widerstandes, die Arbeit im Untergrund, die Zersetzung der Ordnungsgewalt, die Sabotage, die Störung von Verkehr und Wirtschaft, der Ungehorsam, der Aufruhr . . .«. Und der »Spiegel« berichtete gar von einem »militärischen Geheimplan für den Fall einer Revolte in der Sowjetzone«, den Offiziere der Bundeswehr ausgearbeitet hätten. Er sah vor: »Bei einer sowjetzonalen Rebellion, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit blutig niedergeschlagen würde, sollen Bundeswehreinheiten ohne NATO-Verbündete die Zonengrenze in einem bestimmten Abschnitt mit Gewalt öffnen und für 48 Stunden offenhalten, um den Rückzug von Zonen-Rebellen und deren Angehörigen in die Bundesrepublik zu ermöglichen.«
Was Wunder, dass die DDR-Führung die Ursache aller Unbill vor allem im Wirken des Feindes sah. Streiks, LPG-Austritte, Westfluchten und all die anderen Probleme, die Partei und Regierung mit ihrer Bevölkerung hatten, wurden auf »feindliche Provokationen« zurückgeführt und gegenüber der Bundesrepublik entsprechend interpretiert. Walter Ulbricht zum Beispiel sah für das Fluchtproblem im Juni 1961 – in diesem Monat verließen 19.198 Menschen die DDR -eine ganz einfache Lösung, die er gegenüber westdeutschen Journalisten auf einer Pressekonferenz verkündete:
»Die Abwerbung von Menschen von Menschen aus der Hauptstadt der DDR und aus der Deutschen Demokratischen Republik gehört zu den Methoden des kalten Krieges. Mit Menschenhandel beschäftigen sich viele Spionageagenturen, westdeutsche, amerikanische, englische, französische, die in Westberlin ihren Sitz haben. Wir halten es für selbstverständlich, dass die sogenannten Flüchtlingslager in Westberlin geschlossen werden und die Personen, die sich mit Menschenhandel beschäftigen, Westberlin verlassen.« Und was die Ausreise von DDR-Bürgern anging: »Wer also von den Organen der Deutschen Demokratischen Republik, vom Innenministerium, die Erlaubnis erhält, der kann die DDR verlassen. Wer sie nicht erhält, der kann sie nicht verlassen.«
Diese simple »Ordnung« durchzusetzen, war das Ziel der DDR-Führung in jenem komplizierten Jahr 1961. Bereits auf einer Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Vertrages am 28. und 29. März schlug Ulbricht vor, die Grenzen der DDR zum Westen zu schließen. Dafür erhielt er damals jedoch noch keine Zustimmung, obwohl Chruschtschow bereits 1958 vorausgesagt hatte, dass der Wettbewerb mit dem Westen bei offener Grenze nicht zu gewinnen sein würde und er diese Position mit seinem bekannten Ultimatum vom 27. November jenes Jahres untermauerte, in dem er die Umwandlung Westberlins in eine »Freie Stadt« verlangte. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Märztagung das Warschauer Paktes den Auftrag erteilte, die verschiedenen Möglichkeiten zur Eindämmung der Fluchtbewegung aus der DDR durchzuspielen, – begannen doch unmittelbar danach in der DDR die Vorbereitungen auf die Schließung der Grenzen, wenn auch zunächst in verdeckter Form. Unter Hinweis auf »einen starken Anstieg illegaler Grenzübertritte« unterbreitete die Armeeführung dem SED-Politbüro Vorschläge zur Verstärkung der Grenzsicherung an der Staatsgrenze West. Sie sahen die Schaffung von fünf Grenzbrigaden mit einer Gesamtstärke von 28 213 Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren vor. Und: »Zur Verstärkung der Sicherung der Westgrenze ist erforderlich, die Beweglichkeit, Feuerkraft und die materiell-technische Sicherstellung zu verbessern.«
Die Abriegelung der DDR-Westgrenze durch eine Mauer wurde von Ulbricht erstmals am 15. Juni 1961 erwähnt, allerdings in Form eines Dementis. Ulbricht sagte damals auf bereits genannter Pressekonferenz zur Frage, ob die DDR künftig ihre Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichten wolle, unvermittelt: »Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westberlin Menschen gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. . . Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.«
Über diese Antwort wird bis heute viel gerätselt; einige vermuten sogar, Ulbricht habe eine solche Absicht damals tatsächlich nicht gehabt, sondern bis zuletzt auf eine einvernehmliche Lösung zwischen der Sowjetunion und den USA gehofft, die die DDR von ihren Problemen befreite. Soviel Wirklichkeitsfremdheit dürfte aber Ulbricht kaum zuzutrauen sein. Er wird genau gewusst haben, dass die Bundesrepublik niemals aus freien Stücken einer Lösung zugestimmt hätte, die den Druck von ihm nahm. Auch seine aggressive Sprache in Richtung Bonn verriet, dass er von dort nichts erwartete. Vielmehr ging es ihm darum, zu sondieren, wo die Amerikaner, deren junger Präsident Kennedy noch seinen Platz im Spiel der Weltmächte suchte, ihre Interessen definierten. Möglicherweise wollte er damit sogar abenteuerlichen Vorstellungen Chruschtschows vorbauen, der Ende 1960 erwogen hatte, eine totale Grenzsicherung mit einer »lebenden Mauer« aus Soldaten zu realisieren.
Wie dem auch sei – die USA hatten den Wink offensichtlich verstanden. Bereits eine Woche später bezeichnete deren damaliger Außenminister Dean Rusk »unsere Position in Westberlin und unsere Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung dieser Stadt« als entscheidenenden Punkt des amerikanischen Interesses. Präsident Kennedy präzisierte dies auf einer Pressekonferenz am 19. Juli und in einer Rundfunk- und Fernsehrede sechs Tage später, indem er jene drei berühmt gewordenen Essentials der amerikanischen Politik gegenüber Westberlin formulierte:
– die Gewährleistung der Selbstbestimmung und der freien Wahl der Lebensform der Westberliner und als Voraussetzungen dafür
– die Anwesenheit und
– der freie Zugang der Amerikaner in die Stadt.
Von der DDR und Ostberlin war nicht die Rede.
Chruschtschow konnte damit zwar sein Maximalprogramm nicht durchsetzen, aber er erwirkte von Kennedy faktisch die Zustimmung zum Mauerbau. Nach einem Treffen des US-Aufrüstungsbeauftragten John McCloy mit dem sowjetischen Ministerpräsidenten in dessen Urlaubsort Sotschi am 26. und 27. Juli erklärte der amerikanische Präsident gegenüber seinem Berater Walt Rostow: »Chruschtschow steht vor einer untragbaren Situation. Ostdeutschland blutet sich zu Tode, und als Folge davon ist der gesamte Ostblock in Gefahr. Er muss etwas tun, um das zu stoppen. Vielleicht eine Mauer.«
Nun traten die Vorbereitungen in Berlin und an der Landgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten in das entscheidende Stadium. Honecker wurde von Ulbricht beauftragt, die Operation zu leiten. Er arbeitete die Einsatzbefehle aus, richtete im Berliner Polizeipräsidium sein Hauptquartier ein und organisierte die materielle Sicherstellung des Mauerbaus. In seinen Memoiren berichtete er stolz: »Später konnten wir befriedigt feststellen, dass wir nichts Wesentliches unberücksichtigt gelassen hatten.« Am 10. August wurden die Kommandanten der Westmächte von der sowjetischen Kommandantur in Wünsdorf über das Bevorstehende informiert. Ihre Regierungschefs zogen es vor, den folgenden Sonntag mit Zerstreuungen zu verbringen – Kennedy entschied sich für einen Segeltörn vor Hyannis Port, und Großbritanniens Premierminister MacMillan für die Entenjagd in Schottland. Berlins Regierender Bürgermeister Diepgen hatte wohl recht, als er vor einiger Zeit resümierte: »Es sind zwar amerikanische Panzer am Checkpoint Charlie aufgefahren, aber letztlich hat der Westen – und damit meine ich auch die Vertreter der Schutzmächte – die Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten auf wenige Übergänge hingenommen.«
Aus all diesen Tatsachen ergibt sich, dass der Bau der Mauer keine alleinige Angelegenheit der DDR war und deren Grenze zur Bundesrepublik keine »innerdeutsche« – warum auch hätten sich die Weltmächte deshalb beinahe in eine gefährliche Konfrontation treiben lassen sollen? Nicht einmal die Bundesregierung hat -abgesehen von wohlfeilen Sonntagsreden – sie als eine solche gesehen. Der Angeklagte Fritz Streletz belegte das mit dem Grundlagenvertrag von 1972, als er sagte: »In diesem Vertrag bestätigten sich die damaligen beiden deutschen Staaten die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung territorialer Integrität und Souveränität. Im Artikel 6 heißt es: >Wir respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.< «. Und Streletz war es auch, der die weltpolitische Bedeutung der Grenze zwischen der DDR und der BRD bzw. Westberlin allein an der Zahl der seitens der DDR eingesetzten Grenzsoldaten nachwies: 30000 an der Westgrenze, 8000 in Berlin, dagegen nur 600 an den DDR-Grenzen zu Polen und der Tschechoslowakei.
Zugleich war jedoch – und auch das belegen diese Zahlen – die Grenzsicherung eine Maßnahme nach innen, hatte sie Konsequenzen vor allem für die Bürger der DDR. Denn trotz allen offiziellen Geredes vom »antifaschistischen Schutzwall« gegenüber westdeutschen Aggressionsabsichten war von vornherein klar, dass das Hauptziel der Mauer in der Verhinderung der Fluchtbewegung nach dem Westen bestand. Für Honecker bildete beides wohl eine untrennbare Einheit, sah er die »Republikflucht« doch bis zuletzt als Resultat feindlicher Einwirkung, der »ideologischen Diversion« des Imperialismus. Gegenüber seinen Interviewern Andert und Herzberg betonte er 1990 die friedenssichernde Funktion der Mauer, die man – angesichts der geschilderten Lage 1961 – wohl auch nicht gänzlich in Abrede stellen kann. Als die Interviewer dann aber einwarfen: »Die Mauer war aber auch dazu angetan, unsere Leute davon abzuhalten, in den Westen zu kommen«, sah Honecker keinen Widerspruch: »Natürlich, das war ja der Sinn, das habe ich ja gesagt.«
Von daher entwickelten sich die Ereignisse mit grausamer Logik. Die Westberliner, die sich mit der plötzlich so martialisch durch ihre Stadt gezogenen Grenze nicht abfinden konnten und wollten, taten das auf vielfältige Weise gegenüber den Stacheldrahtverhauen und ersten provisorischen Mauern sowie den Bewachern der Grenzanlagen kund. So der damalige Regierende Bürgermeister Westberlins, Willy Brandt, der auf der SPD-Landesparteitag 1961 erklärte: »Wir werden es auf die Dauer niemandem verbieten können, das, was er über die Mauer denkt, nicht nur zu sagen, sondern seinen Empfindungen auch stärkeren Ausdruck zu verleihen.« Und er kündigte Taten an, »unabhängig von allen Konsequenzen«.
Diese Taten ließen nicht auf sich warten. Akribisch genau zählte die Berliner Stadtkommandantur der Nationalen Volksarmee in ihren streng geheimen Berichten, die jetzt im Militärarchiv, zum Teil aber auch im Archiv der SED eingesehen werden können, die »Provokationen, die der Gegner von Westberliner Seite gegen die Staatsgrenze der DDR zu Westberlin. . . verübte«. Bereits 1961 gab es demnach 309 Fälle des »Zerstörens der PTA«, was »pionier-technische Anlagen« hieß und die Mauerbewehrung meinte. 56mal wurden Grenzposten beschossen, 159mal beworfen, 227mal beschimpft und 684mal in anderer, offensichtlich freundlicherer Weise kontaktiert.
Die Reaktion der östlichen Seite bestand – und darüber sollte man sich nicht wundern – darin, die Mauer noch undurchlässiger zu machen und das Grenzregime immer weiter zu perfektionieren. Auf engstem Raum eskalierte der kalte Krieg vor allem in Berlin.
Besondere Wirkung erzielte dabei offensichtlich das vom Senat und Westberliner Rundfunksendern unterstützte »Studio am Stacheldraht«, das mittels Lautsprecherwagen entlang der Grenze die Soldaten ansprach und sie vor allem dazu aufforderte, die Schusswaffe nicht einzusetzen oder gar selbst den Sprung in den Westen zu wagen. Nahezu täglich tauchten dazu in den Tagesberichten der Grenztruppen Meldungen auf, zum Beispiel solche: »Sechs starke Leutsprecher, variabel eingesetzt an gesamter Grenze. Einsatz geschulter Reporter und Ansager Westberliner Rundfunkstationen.« Bereits am 27. September 1961 sah sich der Politstellvertreter des Kommandeurs der 1. Grenzbrigade veranlasst, Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, so die Aufstellung von »Beschallungssäulen«, verbunden mit einem eigenen Studio. Dessen Aufgabe: »Das Studio müsste Tag und Nacht Musik, Nachrichten u.a. Textsendungen (evtl. Textsendungen zur Irreführung des Gegners) senden. Die Mindestanforderung, die an solche Sendungen zu stellen wären, ist die Übernahme der Sendungen des demokratischen Rundfunks.« Hinzu sollten Lautsprecherwagen mit großer Schallkraft kommen, um »eine offensive Agitation bis relativ weit hinein nach Westberlin zu führen. Gleichzeitig könnten wir mit solchen Geräten unter Umständen Menschenansammlungen zerstreuen, wenn wir die Geräte mit voller Lautstärke arbeiten lassen.«
Noch weitergehende Vorschläge unterbreitete die 1. Grenzbrigade hinsichtlich des Vorgehens gegen »das aktive Auftreten von Rowdygruppen, unterstützt durch Stumm- und Bereitschaftspolizei (teilweise Zivil), mit dem Ziel, die Grenzsicherungsanlagen zu zerstören und unsere Posten durch Bewerfen mit Steinen, Beschießen mit KK-Gewehren und Bedrohung durch Hetze unsicher und mürbe zu machen«. Solche Gruppen traten immer stärker in Erscheinung. Nach ihrem Verständnis wollten sie Flüchtlingen helfen; für die von ihnen attackierten Grenzsoldaten konnten sie nur Provokateure und Feinde sein.
Dementsprechend waren die Gegenmaßnahmen, die gegen ihr Tun erwogen wurden, in Berlin jedoch glücklicherweise nicht zum Einsatz kamen:
– den Zaun durch Minen zu sichern.
– den Zaun mit Hilfe von Strom zu sichern.
– den Zaun an bestimmten Schwerpunkten durch Einsatz von Flammenwerfern zu sichern.
Zustimmung fand dagegen die Idee, »an bestimmten Schwerpunkten zu Schwerpunktzeiten durch Einsatz von handfesten Genossen einen Volkszorn zu organisieren und auf Steinwürfe des Gegners mit einem Steinhagel durch unsere Kräfte zu antworten.«
Die Eskalation des gefährlichen und für viele Menschen auf beiden Seiten tragisch endenden Kleinkriegs an der Grenze führte seitens der DDR auch zu immer weitergehenden Maßnahmen, die zur Eindämmung der Fluchtbewegung ergriffen wurden. Der Bau der Mauer an sich hatte nämlich zunächst kaum Auswirkungen auf die Zahl derjenigen, die die DDR auf immer verlassen wollten. Allein in der zweiten Augusthälfte flohen 25 605 DDR-Bürger, und im September waren es immerhin noch 14 821. Erich Honecker selbst nahm sich dieses Problems an, als er am 20. September 1961 mit dem »Zentralen Stab«, der eigens zum Mauerbau geschaffen war, die Situation erörterte. Es gehört zu den schrecklichen Konsequenzen der ideologischen Verbohrtheit, die in der SED um sich gegriffen hatte, dass die DDR-Führung meinte, nach dem vermeintlichen Erfolg der Errichtung des »antifaschistischen Schutzwalls« im Klassenkampf gegen den Imperialismus dürfe nun keinerlei Schwäche zugelassen werden. »Der Erfolg des am 13. 08. 1961 geführten Schlages gegen die Militaristen und Revanchisten«, so Honecker auf jener Beratung, »darf nicht durch Nachlässigkeiten im Grenzsicherungssystem beeinträchtigt werden. Alle Durchbruchsversuche müssen unmöglich gemacht werden.« Folgerichtig verlangt das Protokoll der Sitzung als eine der notwendigen Maßnahmen: »Gegen Verräter und Grenzverletzer ist die Schusswaffe anzuwenden. Es sind solche Maßnahmen zu treffen, dass Verbrecher in der 100-m-Sperrzone gestellt werden können. Beobachtungs- und Schussfeld ist in der Sperrzone zu schaffen.«
Am 6. Oktober erließ der damalige Verteidigungsminister Hoffmann den Befehl Nr. 76/61 über »Bestimmungen über Schusswaffengebrauch für das Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee«. Er sieht unter anderem den Schusswaffeneinsatz vor »zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf >Halt – stehenbleiben – Grenzposten< oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich. versuchen, die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zu verletzen und keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht«.
Diese Schusswaffengebrauchsbestimmung blieb im Kern über mehrere Modifizierungen hinweg erhalten und mündete schließlich 1982 in einen entsprechenden Artikel des Grenzgesetzes, der sie eher einschränkt als verschärft. Da heißt es nämlich: »Die Anwendung der Schusswaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schusswaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder nur mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht.«
Es ist allenthalben unbestritten, dass diese Schusswaffengebrauchsbestimmung sich nicht wesentlich von ähnlichen Regelungen in wohl allen Staaten der Welt unterscheidet. Auch die entsprechenden Vorschriften des Bundesgrenzschutzes sehen nichts grundsätzlich anderes vor. Auf der Basis allein dieser Bestimmung und ihrer vielfältigen Modifikationen läßt sich also eine Anklage kaum aufbauen, auch wenn die Anklageschrift mit einer seitenlangen Beschreibung der Genesis der DDR-Grenzvorschriften gerade dies versucht. Dabei erkannten die Ankläger wohl bald die Unhaltbarkeit einer solchen Argumentation und wandten sich über den Gesetzestext hinaus der Praxis der DDR-Grenzsicherung zu. Abweichend vom Wortlaut der Befehle und vor allem des Grenzgesetzes habe es – so ihre Version – interne Orientierungen gegeben, die von oben nach unten gewissermaßen »durchgestellt« worden seien und nach denen die Grenzsoldaten schließlich bewusst oder auch unbewusst handelten. Für diesen Mechanismus wurde der Begriff der »Kettenanstiftung« eingeführt.
In der Anklageschrift liest sich das so: »Obwohl im Grenzgesetz und in den Schusswaffengebrauchsbestimmungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz formuliert war, bewirkten die Angeschuldigten (also Honecker und die anderen – P.R.), dass die Schulung der einzelnen Grenzsoldaten an diesen Vorschriften vorbei erfolgte. Den einzelnen Grenzsoldaten waren die Schusswaffengebrauchsbestimmungen bzw. das Grenzgesetz zumeist gar nicht bekannt. Diesen wurde vielmehr stets eingeschärft, Grenzdurchbrüche seien notfalls auch mit tödlichen Schüssen zu verhindern, >Grenzverletzer< zu >vernichten<. Gelang es einem Grenzsoldaten, einen sogenannten Grenzdurchbruch zu vereiteln, so wurde er belobigt und mit einer Geldprämie belohnt, und zwar auch dann, wenn er sich nicht an die Voraussetzungen des Grenzgesetzes bzw. der Schusswaffengebrauchsbestimmungen gehalten hatte.«
Derartiger direkter Indoktrination hat es aber in den meisten Fällen gar nicht bedurft, um die Mehrzahl der Grenzsoldaten von der prinzipiellen Richtigkeit ihres Dienstes und auch der Anwendung der Schusswaffe zu überzeugen. Denn im Unterschied zu Grenzschützern an vielen anderen – wenn auch längst nicht allen – Grenzen dieser Erde handelten die Soldaten an der DDR-Westgrenze immer auch aus dem Bewusstsein der Unüberwindlichkeit dieser Demarkationslinie für jedermann, sie selbst eingeschlossen. An einer Grenze, die man in aller Regel legal überschreiten kann, erscheint dem jeweiligen Wächter jemand, der dies illegal tut, keinesfalls als Verbrecher, allenfalls als kleiner Ganove, der vielleicht schmuggelt oder sonst etwas zu verbergen hat. Trotz Befehls ist seine Bereitschaft, auf ihn gezielt zu schießen, gering. Anders jedoch für den Grenzsoldaten der DDR, der meist gar nichts anderes kennengelernt hatte als die Undurchdringlichkeit der Grenzbefestigungen, die selbst bei tragischen Familienanlässen nicht aufzuheben war und dem es schon deswegen als beinahe ungeheuerlich erscheinen musste, wenn jemand diese Grenze – vielleicht sogar gewaltsam – durchbrach. Diese Verinnerlichung einer für den Normalbürger der DDR unüberwindbaren Grenze senkte die Hemmschwelle zum gezielten Schuss auf den, der es doch unternehmen wollte, sie zu passieren. Derartige politische und sozialpsychologische Überlegungen stellten weder Staatsanwaltschaften noch Gerichte der bisherigen Prozesse gegen Grenzsoldaten an; auch für den Honecker-Prozess wurden solche Gutachten bislang nicht in Auftrag gegeben. So konnte es nicht ausbleiben, dass die historische Dimension des strafrechtlich behandelten Geschehens kaum eine Rolle spielte und man damit weder den verhandelten Taten noch den Angeklagten – im direkten Sinne des Wortes – gerecht werden konnte.
Insofern ist es auch eine Simplifizierung, ohne nähere Begründung davon auszugehen, die politische und militärische Führung der DDR habe von vornherein in jedem sogenannten Grenzverletzer einen solchen Verbrecher gesehen, der den Tod verdiene. Manche über die dürre Begründung in der Anklageschrift hinausgehende Äußerungen ihrer Verfasser und der Berliner Justizsenatorin drängen zwar eine solche Interpreation auf; tatsächlich aber zeigen die terminologische Modifikation der DDR-Grenzbestimmungen wie die Praxis ihrer Handhabung, dass Menschenleben durchaus geschont werden sollten – wenn auch nicht nur aus humanitären Motiven. Die Probleme ergaben sich daraus, dass am »höheren Prinzip«, »Grenzdurchbrüche« seien eben nicht zuzulassen, nicht gedeutelt wurde. Dieses Dilemma zwischen ideologischer Unnachgiebigkeit und humanitären Erwägungen war für alle Grenzschützer – vom einfachen Soldaten bis hinauf zum Kommandeur und wohl auch den politisch Verantwortlichen – täglich neu zu bewältigen, wobei nicht in Abrede gestellt wird, dass sie sich dessen wohl in unterschiedlichem Maße bewusst waren.
Bei den Soldaten jedenfalls herrschte Unbehagen vor. Die meisten, die an der Grenze eingesetzt waren, hofften, sie würden mit Grenzverletzern nicht konfrontiert werden. In einem internen Bericht über die Stimmung in der Truppe wurden schon wenige Monate nach dem Mauerbau Unsicherheiten beklagt: »Eine sehr bemerkenswerte Erscheinung zeigt sich, dass nach Rückkehr aus dem Urlaub die Unklarheiten verstärkt auftreten . . . In Gesprächen erklärten die Soldaten, dass sie von ihren Eltern, Verwandten und Bekannten oft beeinflusst werden, sich an der Grenze aus allen Ereignissen herauszuhalten und wenn möglich, nicht auf einen anderen zu schießen.« Überläufer berichteten Ähnliches, wie die Stadtkommandantur Berlin über eine Pressekonferenz des Fahnenflüchtigen Krajewski herausfand. Er sprach von »großer Ablehnung« der Anwendung der Schusswaffe an der Grenze, wobei sich die meisten Soldaten nur zu helfen wüssten, indem sie »bewusst nichtgezielt« schössen und darauf verwiesen, dass es ihnen verboten sei, in Richtung Westen zu schießen.
Denn es war angesichts der Vorschriften schwer, das Nichtschießen zu begründen. Wer einmal bei den Grenztruppen Dienst tat, musste auch diese Konsequenz tragen oder mit Nachteilen rechnen. Exemplarisch dafür ist der Fall des Soldaten H., der 1965 im Grenzregiment Beetzendorf Dienst tat und über dessen Schicksal ein bisher geheim gehaltener Briefwechsel zwischen Armeeführung, Militärgericht und Abteilung Sicherheitsfragen des SED-Zentralkomitees Auskunft gibt. Als am 10. Oktober sein Postenführer fahnenflüchtig wurde, unternahm H. nichts, um diesen daran zu hindern. Seine Begründung war, dass »er aus religiösen Gründen nicht gewillt ist, die Schusswaffe anzuwenden«. Er sei römisch-katholischen Glaubens und vor seiner Einberufung wäre er in seiner Kirchengemeinde als Ministrant tätig gewesen. Der Militärstaatsanwalt leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ein und erhob schließlich Anklage, »um den Soldaten der Kompanie überzeugend klarzumachen, dass eine solche Handlung gegen die grundsätzlichen Pflichten des Soldaten verstößt und nicht geduldet werden kann«. Er orientierte wegen »der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat und der Umstände, unter der sie begangen wurde«, auf eine Verurteilung ohne Bewährung. Das Militärkollegium des Obersten Gerichts jedoch wollte die Sache glimpflicher abgehen lassen, wobei es dies mit dem möglichen Echo eines solchen Prozesses begründete: »Bei Durchführung eines öffentlichen Gerichtsverfahrens mit breiter Auswertung und dem Einsperren des H. besteht die Gefahr, dass bestimmte Kreise der katholischen Kirche diese Sache zur Verleumdung der Deutschen Demokratischen Republik benutzen.« Vorgeschlagen wurde ein nichtöffentliches Verfahren, das mit einer bedingten Verurteilung und der anschließenden Versetzung des Soldaten in ein Baubataillon enden sollte.
Die Angelegenheit landete in der Abteilung Sicherheitsfragen des ZK der SED, die eine »prinzipielle« Lösung des Falles vorschlug: »Wir sind der Auffassung, dass die damaligen vom Militärobergericht angeführten Gründe einer bedingten Verurteilung und Versetzung in eine Baueinheit nicht gerechtfertigt waren.« Obwohl H. während seiner Ausbildung zweimal geäußert hatte, dass er die Schusswaffe nicht anwenden will, wurde dies ignoriert, da er damals keine nähere Begründung gab. Auch jetzt sah die Sicherheitsabteilung darin keinen mildernden Umstand, sondern schlug vor, »ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen H. durchzuführen und ihn unbedingt zu verurteilen«. Das Ganze sollte nichtöffentlich stattfinden, »um bestimmten kirchlichen Kreisen keine Handhabe zu geben«. Überhaupt seien »Aspekte des Glaubens nach Möglichkeit in der Gerichtsverhandlung nicht zu berühren«. Honecker, dem der Fall vorgelegt wurde, reagierte mit einem Wort: »Einverstanden!«
So wie dem jungen Christen ging es vielen, die nicht auf Flüchtlinge schossen. Der Unteroffizier L., der im Oktober 1984 bei Heiligenstadt zwei DDR-Bürgern die Flucht ermöglichte, indem er seinem Posten befahl: »Feuerstoß in die Luft!«, musste dafür drei Jahre in die Militärhaftanstalt Schwedt. In jedem solcher Fälle wurden peinliche Untersuchungen durchgeführt – weitaus peniblere jedenfalls als bei verhinderten Fluchten, auch wenn sie mit dem Tod des Flüchtlings endeten. Zuständig dafür waren spezielle Untersuchungsorgane des Ministeriums für Staatssicherheit, die weitgehende Vollmachten besaßen. Ein Grenztruppenoffizier Umriss sie so: »Für die Mitarbeiter des MfS bei den Grenztruppen stand in jeder Kompanie ein Dienstzimmer zur Verfügung. Das war ganz offiziell und bekannt.« Dort wurde zum Beispiel durch die inoffiziellen Mitarbeiter in der Truppe gemeldet, »wenn einer offenbar nicht zum Einsatz der Waffe bereit war oder den Eindruck machte, er könnte fahnenflüchtig werden«.
Dieser latente Druck auf die Soldaten ging einher mit einer ständigen Beeinflussung, die zwar in der Regel keine klaren Weisungen zum Einsatz der Schusswaffe in bestimmten Fällen an der Grenze beinhaltete, jedoch zu ständiger Verunsicherung führte und damit faktisch eine Atmosphäre schuf, in der das Schießen von vielen als legitim angesehen wurde. Schon die tägliche Vergatterung, nach der der Auftrag bestand, »Grenzverletzer in beiden Richtungen vorläufig festzunehmen oder zu vernichten«, war nicht eindeutig, wurde jedoch – in Übereinstimmung mit den niedergelegten Vorschriften – so interpretiert, dass die Schusswaffe in jedem Fall anzuwenden sei, wenn eine Festnahme auf andere Weise nicht möglich ist. Der Grenzsoldat Volker K., schon 1963 im Auftrag der Erfassungsstelle Salzgitter vernommen, sagte dazu: »Wir wurden immer wieder belehrt, dass wir nach den geltenden Gesetzen nur richtig handeln würden, wenn der Schießbefehl befolgt würde. Wir alle haben damit gerechnet, dass derjenige, welcher auf einen Flüchtling schießt, strafrechtlich nicht verfolgt werden könne, weil er ja gesetzlich durch die Regierung dazu verpflichtet wurde. Uns war vielmehr klar, dass jeder sich strafbar machte, der den Schießbefehl nicht befolgte.« Oft waren die Hinweise nicht so klar, sondern auslegbar, aber als Option wurde der Schusswaffengebrauch an der Grenze nie in Zweifel gezogen. Thomas Czech, als Bereitschaftspolizist Ende der 80er Jahre häufig zur Bewachung des Gebäudes des DDR-Ministeriums des Innern eingesetzt und wegen dessen Nähe zur Grenze am Potsdamer Platz immer wieder auch mit den Grenzvorschriften konfrontiert, beschrieb präzise die Atmosphäre, die in seiner Einheit um den Grenzdienst geschaffen wurde: »Klare Auskünfte auf Fragen wurden nicht gegeben, nur: In diesem Fall ist wohl Schusswaffengebrauch gerechtfertigt. So blieb viel Unsicherheit. Aber die Praxis bestätigte immer die Rechtmäßigkeit des Schießens unter allen Bedingungen. Wer geschossen und getroffen hatte, war aus dem Schneider. Ärger bekamen die, bei denen der Flüchtling weg war.«
Die Belobigungen mit Sonderurlaub und Geldprämien taten ein Übriges, um das Bewusstsein, richtig gehandelt zu haben, zu stärken. Untersuchungen richteten sich nie auf die Einhaltung der Vorschrift, sondern stets auf die »Erfüllung des Kampfauftrages«. Die Berichte, die nach oben gegeben wurden, sprachen stets von korrekter Pflichterfüllung der Soldaten. So auch am 4. November 1963, als der 23jährige Klaus Schröter in der Nähe des Reichstages die Spree zu durchschwimmen versuchte, auf einen Warnschuss nicht reagierte und schließlich tödlich getroffen unterging. »Nach Mitteilung des Stadtkommandanten, Genossen Generalmajor Poppe«, so lautete die Meldung an Honecker, »verhielten sich die diensttuenden Grenzposten richtig und handelten entsprechend den vorhandenen Weisungen.« Bisher wurde kein Bericht über einen Todesfall an der Mauer aufgefunden, der das Handeln der Grenzsoldaten anders bewertete. Da war es kein Wunder, dass viele Soldaten den Begriff »Vernichten« in der Vergatterung als Töten des Grenzverletzers verstanden. Im Potsdamer Prozess gegen drei Grenzsoldaten sagte der Angeklagte Rolf-Dieter Heinrich im November 1992 aus, ihm sei im Politunterricht »eingebleut« worden, dass aus der DDR Fliehende »Feinde, Spione, Saboteure oder Kriminelle sind«. Danach habe er gehandelt.
Zur Bekräftigung des Legalitätsbewusstseins kam das ständige Schüren einer Angstpsychose vor den Gefahren an der Grenze, die sich allerdings auch auf reale Ereignisse stützen konnte. Noch 1964 sollen sich Westberliner Verfassungsschutzbeamte für Sprengstoffanschläge auf die Mauer ausgesprochen haben. Nach einem aufklärungsrichtig der Stadtkommandantur Berlin habe zwar der damalige Leiter des LfV, Siegler-Schmidt, die oftmaligen Nadelstiche als »unsinnig« bezeichnet, aber: »Akzeptabel wären seiner Auffassung nach nur solche Anschläge auf die Mauer, die ein größeres Loch verursachen, so dass zum Beispiel 100 Menschen auf einmal nach Westberlin flüchten könnten.« Tatsächlich wurden nicht nur in den Wochen nach dem Bau der Mauer – wie schon dargestellt – die Grenzsoldaten immer wieder attackiert; auch später mussten sie stets damit rechnen, wenn schon nicht von westlicher Seite, so doch von Deserteuren aus NVA und Sowjetarmee, nicht selten auch von den eigenen fahnenflüchtigen Kameraden angegriffen zu werden. Eine Übersicht der Stadtkommandantur gab an, dass 1962 205mal Grenzposten von westlicher Seite beschossen worden seien, allein vom 1. bis 30. August jenes Jahres 19mal. 1963 sank diese Zahl auf 115 und 1964 noch einmal auf 58. Wurden 1962 Grenzsoldaten – immer nach den Angaben der Stadtkommandantur – noch 645mal mit Steinen und anderen Gegenständen beworfen, so lagen die Zahlen für 1963 bei 352 und für 1963 bei 213. Ähnliches galt für Zerstörungen der Grenzanlagen. 342 Fällen 1962 stehen 1963 315, 1964 177 und 1965 129 Fälle gegenüber. In das Jahr 1962 fielen auch fünf Todesfälle von DDR-Soldaten, wobei drei auf das Konto der Westberliner Polizei bzw. des BGS und von Fluchthelfern gingen.
Das Handeln der Fluchthelfer wurde – auch bis zur letzten Konsequenz der Tötung eines Grenzsoldaten – von den Westberliner Behörden toleriert und wird es bis heute. Justizsenatorin Jutta Limbach sieht keinen Handlungsbedarf: »Es gibt kaum solche Fälle. Von seiten der DDR wurde immer behauptet, dass es da furchtbar viele Fälle gibt, aber in unserem Bereich gibt es keine. Wenn Sie nur einen nennen, wir würden ihm sofort nachgehen. Es sind aber immer nur Behauptungen.« Sie konnte nicht sagen, inwieweit die Fluchthelfer, durch die die Soldaten Reinhold Huhn und Egon Schultz umkamen, belangt worden sind. In beide Fällen hatten sich die Täter öffentlich ihrer Tat gebrüstet. Egon Schultz zum Beispiel war in der Nacht vom 4. zum 5. Oktober 1964 von zwei Zivilfahndern des Ministeriums für Staatssicherheit darüber informiert worden, dass auf dem Hof des Grundstückes Strelitzer Straße 55 – gegenüber der Bernauer Straße in Westberlin – »etwas nicht in Ordnung sei« und dass man den »Hof abzusichern habe«. Aufgrund der ungenauen Angaben der beiden Stasi-Leute, die zuvor zufällig auf die Fluchthelfer gestoßen waren und von diesen für Fluchtwillige gehalten wurden, betrat Schultz den Hof ziemlich ahnungslos. Er befahl dem Fluchthelfer, der – ebenfalls ahnungslos – auf ihn zuging: »Kommen Sie mit!« Und als dieser sich langsam zurückzuziehen versuchte: »Durchladen!« Diese Situation bezeichnete der Westberliner Schütze später als Notwehr. Er berichtete einer Illustrierten: »Ich dachte nur: >Wir sind geliefert!< – und ich gab einen ungezielten Schuss ab. Das Feuer wurde sofort von zwei Seiten erwidert.« Der Fluchthelfer floh über den Hof und schoss dabei seines ganzes Magazin – sechs weitere Schuss – in Richtung von Egon Schultz leer. Einer der Schüsse traf Schultz in die Brust – er war tödlich. In einem offenen Brief rechtfertigte sich der Schütze später, sie seien nicht gewillt gewesen, »uns für eine Tat, die in jedem freien Lande erlaubt ist, nämlich Zueinandergehörende zusammenzuführen, verhaften zu lassen und dafür eine – wie schon mehrfach geschehen – lebenslängliche oder 15jährige Zuchthausstrafe in Empfang zu nehmen«.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Täter – es soll sich um den damaligen Studenten und heutigen Arzt Christian Zobel handeln – der Schleuserorganisation Wolfgang Fuchs angehörte. Sowohl Politiker, wie der CDU-Minister Ernst Lemmer und das seinerzeitige CDU-Ostbüro, als auch Journalisten verschiedener Illustrierten und Boulevardblätter und nicht zuletzt die Polizei – sie stellte den Fluchthelfern die Pistolen zur Verfügung – unterstützten die Aktion, bei der insgesamt 57 DDR-Bürger in den Westen kamen. Das Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe, zu der auch der spätere Astronaut Reinhard Furrer gehört haben soll, wurde eingestellt, da es »keinen begründeten Tatverdacht« gebe; lediglich »wegen unerlaubten Waffenbesitzes« wurden geringfügige Strafbefehle erlassen. Damals begründeten dies die Behörden mit der Weigerung der DDR, Akten zu übergeben. Jetzt liegen diese auf dem Tisch, doch nicht jeder Angriff auf das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Menschen findet offensichtlich Interesse bei der Berliner Staatsanwaltschaft.
Nach Angaben der Berliner Justizpressestelle wurde nach 1989 nur in einem Fall nachermittelt – in dem jener Polizeibediensteten, die am 23. Mai 1962 an der Sandkrugbrücke die Grenzsoldaten Peter Göring tödlich und Karl Laumer schwer verletzten. Beide hatten zunächst auf einen Flüchtling geschossen, dem die Westberliner Polizisten helfen wollten. Entsprechend auch die Begründung zur Einstellung der Ermittlungen »mangels hinreichenden Tatverdachts . . ., weil nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Schussabgabe zur Abwehr des von dem Grenzsoldaten ausgehenden Angriffs auf den Flüchtling gerechtfertigt und im übrigen Strafverfolgungsverjährung eingetreten war«. Weitere Fälle wurden nicht wieder aufgenommen, obwohl sie durch die aufgefundenen Akten inzwischen weitgehend dokumentiert sind.
Später waren es vor allem Grenzsoldaten selbst, aber auch andere DDR-Bürger bzw. desertierte Sowjetsoldaten, die sich den Weg in den Westen freischossen. Schon im zweiten Halbjahr 1961 waren 218 Soldaten über die Grenze geflohen; diese Zahl nahm dann zwar ab, blieb aber insgesamt dennoch hoch. Im Oktober 1965 hatte die Zeitung »Die Welt« gemeldet, in den ersten neuen Monaten des Jahres 1964 seien 122 Soldaten fahnenflüchtig geworden – gegenüber 94 im gleichen Zeitruam des Vorjahres. Die Zahlen lagen tatsächlich noch höher: 143 waren es 1965 gegenüber 107 im Jahr zuvor. Dabei kam es auch immer öfter zu Schießereien. Bis auf einen fielen alle nach 1963 getöteten Grenzsoldaten Fahnenflüchtigen zum Opfer, und die Verhinderung derartiger Grenzübertritte hatte für die politische wie militärische Führung höchste Priorität. Als 1967 ein Soldat seinen Postenführer angriff und bei Eisenach in den Westen zu fliehen versuchte, wurde er von diesem erschossen. Honecker reagierte auf den Vorfall, indem er auf den Bericht eine Weisung schrieb: »Der Postenführer, Uffz. G., ist sofort zum Leutnant zu befördern.« Auch als der Soldat R. im Dezember 1964 die Fahnenflucht eines Unteroffiziers verhinderte und diesen dabei verletzte, notierte Honecker auf der Meldung: »Prüfen, ob R. belobigt bzw. befördert wurde.« Die Antwort: »Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 200, – Prämie, Arthur-Becker-Medaille in Silber, Beförderung zum Gefreiten«.
Die somit objektiv von zur Fahnenflucht Entschlossenen ausgehenden Gefahren wurden allerdings auch weidlich ausgenutzt. Thomas Czech: »Wir wurden über die jeweilige Lage belehrt, und das waren oft Gruselmärchen von waffentragenden jungen Männern, die Posten niedergeschlagen und sich deren Waffen angeeignet hatten. Wenn man Angst hat, ist die Hemmschwelle niedrig. Und wenn solche Fahndungsberichte umgingen, war man besonders motiviert, sich nicht überraschen zu lassen.« Im ersten Prozess gegen Grenzsoldaten gab der Angeklagte Peter Schmett an, er habe auf die Frage seines Unteroffiziers, ob er auf einen Fahnenflüchtigen schießen würde, mit Ja geantwortet, »weil das keine Kameradschaft ist, wenn man die Kameraden stehen läßt.«
Das Überzeugtsein von der Richtigkeit entschlossenen Handelns im »Klassenkampf« und die Versicherung, alles, was an der Grenze geschah, verlaufe nach Recht und Gesetz, ließ bei den politisch und militärisch Verantwortlichen in der DDR-Führung ein Unrechtbewusstsein kaum aufkommen. Die Aussage, die Walter Ulbricht 1966 grundsätzlich getroffen hatte, galt weiter: »Wir haben Grenzen ebenso wie jeder andere Staat, ebenso wie jeder andere Staat verlangen wir auch, dass unsere Grenzen und unsere Gesetze respektiert werden. Das setzen wir durch. Das ist in allen Ländern der Welt so. Keinem Menschen wird ein Haar gekrümmt, der die gesetzliche Ordnung der DDR achtet. Wer aber der verbrecherischen Aufforderung zur Verletzung unserer Grenzen und Gesetze folgt, wer der törichten Propaganda glaubt, ein Staat DDR existiere nicht, man brauche seine Grenze nicht zu respektieren, der riskiert Kopf und Kragen. Daran kann nichts geändert werden.« Die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik bzw. Westberlin war die Grenze zwischen den beiden feindlichen Weltsystemen. Aber sie war zugleich für die DDR eine Art Prestigeobjekt. In einem Staat, wo jede auf eine Hauswand gesprühte Losung, jedes hektografierte Flugblatt, jede eigenständige Losung in einer Demonstration als Akt der ideologischen Abweichung oder gar der Feindtätigkeit – zumeist sogar beides – beargwöhnt wurde, war natürlich die Flucht aus dieser »zukunftsträchtigen DDR« eine »Demonstrativhandlung«, die man glaubte keinesfalls hinnehmen zu können.
Nur mitunter breitete sich etwas Unbehagen aus – vor allem dann, wenn internationale Proteste den »ersten sozialistischen Staat auf deutschem Boden« in ein schlechtes Licht rückten oder gar die außenpolitischen Ambitionen in Mitleidenschaft gezogen wurden. So führte der Tod des Flüchtlings Peter Fechter am 17. August 1962 in Westberlin, der Bundesrepublik und darüber hinaus zu einem Aufschrei der Empörung. Die Anklageschrift schildert den Vorgang in folgender Weise: »Im Mai 1962 entschlossen sich der am 14. Januar 1944 geborene Betonbauer Peter Fechter sowie sein Arbeitskollege, der am 22. Februar 1944 geborene Helmut Kulbeik, gemeinsam von Ostberlin nach Berlin (West) zu flüchten. In der Folgezeit erkundeten sie an der Sektorengrenze geeignete Fluchtmöglichkeiten. . . Am Freitag, dem 17. August 1962, begaben sie sich gegen 12.30 Uhr erneut ins Grenzgebiet. . . Gegen 14.15 Uhr entschlossen sie sich zur Flucht und sprangen durch das Fenster, überkletterten den ersten Stacheldraht und durchliefen den 10 m breiten Grenzstreifen. Dabei wurden sie von den Grenzposten . . . bemerkt und sofort gezielt unter Beschuss genommen . Während es Helmut Kulbeik gelang, die Grenzmauer zu überspringen, wurde Peter Fechter beim Anspringen an die Mauer tödlich getroffen. Laut um Hilfe rufend blieb er schwerverletzt am Mauersockel liegen. Eine Hilfeleistung von westlicher Seite aus war nicht möglich, da sie von schussbereiten östlichen Grenzposten verhindert wurde. Erst gegen 15.10 wurde der mutmaßlich zu diesem Zeitpunkt bereits verblutete Peter Fechter geborgen und dem Krankenhaus der Volkspolizei zugeführt. Gegen 17.00 Uhr wurde durch Bedienstete des Krankenhauses bestätigt, dass Peter Fechter verstorben war.«
Der Bericht der 1. Grenzbrigade über »das besondere Vorkommnis« ist in den Zeitabläufen weniger exakt, gibt jedoch an, dass gegen 15.15 Uhr aus dem VP-Krankenhaus der Tod Peter Fechters gemeldet wurde. Die Grenzsoldaten hatten offensichtlich nicht sofort seine Bergung eingeleitet und als Grund dafür folgende Beobachtung angegeben: »Zur Verstärkung herangeführte Duepos (nach dem damaligen Westberliner Polizeipräsidenten Duensing – P.R.) und Zöllner, insgesamt etwa 50, bezogen Stellung und richteten ihre Waffen auf die im Abschnitt Charlotten-/Ecke Zimmerstraße eingesetzten Grenzposten. Vermutlich haben die Duepos kein Feuer auf unsere Grenzposten geführt. Überprüfungen ergaben, dass zwei Tränengaskörper mit Sprengsatz und 15 weitere Knallkörper von den Duepos auf unser Territorium geworfen wurden und unsere Grenzposten der Meinung waren, dass die Duepos das Feuer eröffnet hätten.«
Das Sterben Peter Fechters im Grenzstreifen führte nicht nur zu anhaltenden Protesten gegen die Grenzpraxis der DDR, sondern – auf Initiative des damaligen Regierenden Bürgermeisters Willy Brandt – auch zur Entscheidung, dass Angehörige der westlichen Schutzmächte die Erlaubnis erhalten sollten, im Grenzgebiet verletzten Flüchtlingen Erste Hilfe zu leisten und sie gegebenenfalls in Krankenhäuser in Ostberlin zu transportieren. Die DDR reagierte darauf intern in zweierlei Weise. Im Befehl 52/62 vom 23. August 1962 über »Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Undurchdringlichkeit der Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westberlin im Abschnitt der 1. Grenzbrigade (B)« erfolgte zunächst das übliche ideologische Lamento: »Diesem provokatorischen Vorhaben der USA-Besatzer liegt die offensichtliche Absicht zugrunde, im Verlauf von vorher organisierten und vorbereiteten Grenzdurchbrüchen und dafür besonders für geeignet gehaltenen Schwerpunktabschnitten unter Ausnutzung des Verbots der Anwendung der Schusswaffe gegen Besatzer und unter Einsatz von vorher an den Grenzsicherungsanlagen konzentrierten westlichen Film- und Bildreportern in das Feuer der Grenzposten der Deutschen Demokratischen Republik gelockten Grenzverletzern >1. Hilfe< leisten und den Organen der Deutschen Demokratischen Republik >unmenschliches Handeln< unterstellen zu wollen.« Zugleich enthielt der Befehl Weisungen, durch deren Befolgung solch schlimme Exzesse an der Grenze nicht mehr möglich sein sollten. »Die Hauptanstrengung im Grenzdienst ist darauf zu richten«, hieß es, »dass a) Grenzverletzer bereits vor Erreichen des unmittelbaren Grenzgebietes durch die für die Hinterlandsicherung eingesetzten Kräfte im Ergebnis besonderer Wachsamkeit, kluger und taktisch richtiger Dienstverrichtung festgenommen werden und eine gedeckte Annäherung der Grenzverletzer ausgeschlossen ist; b)Grenzverletzer grundsätzlich ohne Anwendung der Schusswaffe festgenommen werden; c) Grenzverletzer, soweit die Anwendung der Schusswaffe unter strengster Einhaltung der Waffengebrauchsbestimmung in besonderen Fällen unumgänglich ist, durch gezieltes, treffsicheres Feuer bereits vor Überwinden von Teilen der Grenzsicherungsanlagen an der Tatausführung gehindert werden; d) Grenzverletzer, die durch Anwendung der Schusswaffe in besonderen Fällen verletzt werden, sofort ohne Verzug durch die handelnden Linienposten geborgen und in das Hinterland zur 1. Hilfeleistung abtransportiert werden, so dass eine Einsicht durch den Gegner nicht möglich ist . . .«
Ein Umschwung im Denken war das jedoch nicht; im Gegenteil, gerade in jener Zeit und den Jahren danach wurden vor allem an der Grenze zur Bundesrepublik jene Selbstschussanlagen und Minensperren installiert, die durch ihre »anonyme« Wirkung lange als besonders effektiv gegolten hatten. Mit der Verminung war bereits am 19. Oktober 1961 begonnen worden. Im Herbst 1963 erfolgte die Meldung: »Nach Abschluss der 4. Etappe ist die Staatsgrenze der DDR zu Westdeutschland durchgehend mit einer Länge von 1382 km wie folgt pioniertechnisch gesperrt: mit Minensperren 774 km = 56 Prozent, Drahtsperren 407 km = 29,5 Prozent, S-Rollen-Sperren 153 km = 11 Prozent, gesamt 1334 km = 96,5 Prozent.« Dieser Standard blieb in den folgenden Jahren etwa erhalten, wobei jedoch eine ständige Modernisierung der eingesetzten Sprengkörper erfolgte – und damit allmählich auch eine Reduzierung der verminten Bereiche. Die Anklageschrift nennt 108 Ermittlungsverfahren, die wegen Todes- und Verletzungsfällen durch Minen und Selbstschussanlagen eingeleitet wurden. Sie beziehen sich »auf die Tötung von 39 Personen, sowie die – teilweise erhebliche – Verletzung von 85 weiteren Personen«.
Erst in den 80er Jahren, als die Proteste gegen derartige Sperren zunahmen und auch internationale Konventionen der UNO sie ächteten, wurden sie schrittweise abgebaut. Die Anklageschrift vermerkt: »Dementsprechend beschlossen als Teilnehmer der 69. Sitzung des NVR am 25. Januar 1985 u.a. die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Streletz und Albrecht sowie der anderweit verfolgte Zeuge Krenz zum Tagesordnungspunkt Nr. 3. >Festlegungen zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit und der Verantwortung beim Schutz der Staatsgrenze der DDR< die >Präzisierung< des Beschlusses des NVR vom 1. Juli 1983 dahingehend, dass der >Abbau der Minensperren< erfolgen und eine >hohe Wirksamkeit in der Grenzsicherung auch ohne Minen< erreicht, die >Forschung und Entwicklung von modernen Grenzsicherungsanlagen mit physikalischen Wirkprinzipien ohne Minen und hoher Sperrwirkung gemäß Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 01.07.1983< beschleunigt werden solle.«
Die Streben der DDR nach internationaler Reputation führte vor allem in den 80er Jahren auch zum zeitweiligen Aussetzen des Schusswaffeneinsatzes. Bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft sagte der Angeklagte Streletz: »Bei besonderen Anlässen sei die Weisung gegeben worden, dass auf keinen Fall >Vorkommnisse an der Staatsgrenze, die den westlichen Medien die Möglichkeit geben, eine Hetze gegen die Deutsche Demokratische Republik durchzuführen<, zugelassen werden und somit unbedingt verhindert werden sollte, dass die Schusswaffe zum Einsatz kam, ohne dass jedoch jemals befohlen worden sei, ab sofort dürfe >nicht mehr geschossen werden<; hieraus dürfe aber nicht die Schlussfolgerung abgeleitet werden, in der anderen Zeit hätte an der Grenze geschossen werden können oder dürfen.« Sein Mitangeklagter Heinz Keßler erklärte gegenüber dem Autor sogar, »dass aus Gründen besonderer Anlässe Anordnungen gegeben wurden, selbst dann nicht von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, wenn Grenzsoldaten angegriffen werden. Dies deshalb, um international nicht so viele Erklärungen abgeben zu müssen.« Und schließlich bestätigte das auch Erich Honecker.- allerdings ohne Begrenzung auf einzelne Anlässe: »Es bedurfte eines langjährigen Wirkens, um dahin zu kommen, dass 1986 oder 1987 den Angehörigen der Grenztruppen empfohlen wurde, von der Schusswaffe nicht mehr Gebrauch zu machen, es sei denn zur Abwehr des Angriffs auf den eigenen Leib und das Leben, das heißt, die Inanspruchnahme des Notwehrrechts. Auch Warnschüsse sollten nicht mehr abgegeben werden, damit nicht auf der anderen Seite in bestimmten Medien eine Kampagne gemacht wurde über das Weiterbestehen des sogenannten Schießbefehls. Ab 1986/87 war das unsere außenpolitische Linie. Wir wollten uns nicht mehr stören lassen durch Schüsse an der Grenze.« Er bestätigte dies in seiner Rede vor Gericht, als er in einem Atemzug feststellte: »Der unnatürliche Tod jedes Menschen in unserem Land hat uns immer bedrückt. Der Tod an der Mauer hat uns nicht nur menschlich betroffen, sondern auch politisch geschädigt.«
Die Absicht, so sie denn tatsächlich bestand, ließ sich offensichtlich nicht so leicht realisieren. Zwar wurde in der praktischen Unterweisung der Truppe immer stärker darauf orientiert wurde, potentielle Grenzverletzer frühzeitig im Hinterland abzufangen und den Schusswaffeneinsatz tunlichst zu vermeiden. Bereits 1962 berichtete ein Überläufer, nur jedem zehnten Flüchtling gelänge die Flucht, die anderen würden im Hinterland verhaftet. Im Jahre 1963, als in Berlin und an der DDR-Grenze West noch 29 Menschen bei Fluchtversuchen starben, beendeten 1284 die Flucht erfolgreich. 2267 wurden schon im Vorfeld festgenommen. In den Jahren darauf änderte sich das Verhältnis weiter in der Richtung, dass die Flüchtlinge aufgespürt waren, ehe sie die Grenze erreicht hatten; zugleich blieb der Anteil gelungener Fluchten bis zuletzt hoch. Fritz Streletz nannte in seiner Erklärung im Gerichtssaal für die zehn Jahre von 1979 bis 1988 die Festnahme von 3 600 Grenzverletzern. 187 mal sei dabei die Schusswaffe angewandt worden, »davon 30 bis 40 mal mit gezieltem Feuer«.
All das kann jedoch nicht vergessen machen, dass am »antifaschistischen Schutzwall« über 200 Menschen starben und mehr als 300 zum Teil schwer verletzt wurden. Die Erfassungsstelle Salzgitter zählte 119 Erschossene am Grenzstreifen nach der Bundesrepublik und 78 Tote der Berliner Mauer. Aber ständig werden noch neue Fälle bekannt. Sie sind eine schwere Hypothek des Staates DDR, und insofern ist es nicht überraschend, dass am Beispiel dieser schrecklichen und unnötigen Opfer das gesamte System am Pranger steht. In der Anklageschrift heißt es: »Die Angeschuldigten haben durch ihre im Nationalen Verteidigungsrat entfalteten Tätigkeiten die entscheidenden Ursachen zur den Tötungen und versuchten Tötungen gesetzt. In dem zentralistischen Staatssystem der ehemaligen DDR waren die dort getroffenen Anordnungen die eigentliche Tathandlung, die den Tod bzw. die Verletzungen der Flüchtenden herbeigeführt haben.« Und einige Seiten weiter: »Schließlich weisen die Ermittlungen aus, dass keine rechtlichen Kategorien, sondern ausschließlich politische Ziele das Handeln der Angeschuldigten im Nationalen Verteidigungsrat bestimmten.« Nichtsdestotrotz tut die Berliner Staatsanwaltschaft so, als handele es sich bei den Angeklagten um gewöhnliche Toschläger und nicht um Politiker, die noch wenige Jahre zuvor auch in Bonn aller Ehren für würdig befunden worden waren.